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Regierungsrat legt das Vorgehen für die Impfung gegen die pandemische Grippe A(H1N1) fest

Luzern (ots)

Der Bund hat für den Schutz der Bevölkerung gegen
den pandemischen Grippevirus A(H1N1) 13 Millionen Impfdosen bestellt,
die derzeit bei zwei Pharmafirmen in Produktion sind. Es wird 
erwartet, dass die ersten Mengen des Impfstoffs ab Mitte November an 
den Kanton Luzern geliefert werden können.
Der Regierungsrat hat nun festgelegt, wie die Impfaktion im Kanton
Luzern durchgeführt werden soll. Er hält sich dabei an die 
Empfehlungen der Eidg. Kommission für Impffragen und des Bundesamtes 
für Gesundheit, die eine Priorisierung der Impfung nach Risikogruppen
vorsehen.
Prioritäten bei der Impfung In erster Priorität soll das 
Gesundheitspersonal geimpft werden (Spitäler, Arztpraxen, Alters- und
Pflegeheime, Spitex). Wo das Personal von Kinderkrippen auch 
Säuglinge unter sechs Monaten betreut (diese können nicht geimpft 
werden), sollen diese ebenfalls in erster Priorität geimpft werden. 
Ebenfalls in erster Priorität sollen Risikogruppen geimpft werden, 
bei denen ein schwerer Verlauf einer Grippeerkrankung erwartet werden
muss (schwangere Frauen, Kleinkinder von sechs Monaten bis fünf 
Jahren, Erwachsene und Kinder mit chronischen Herzkreislauf- und 
Lungenkrankheiten, mit Diabetes und ähnlichen Störungen sowie 
Personen mit Immunschwächen.
In zweiter Priorität sollen Familienangehörige von Risikopatienten
geimpft werden. In einem dritten Schritt schliesslich sollen sich 
alle Personen impfen lassen können, die sich gegen die Grippe und 
deren Komplikationen schützen wollen. Dies, sobald genügend Impfstoff
vorhanden ist.
Bestehende Versorgungsstrukturen nutzen Der Regierungsrat hat 
ferner festgelegt, dass im Kanton Luzern für die Impfaktion die 
bestehenden Versorgungsstrukturen genutzt werden sollen. Das heisst, 
dass die Impfung primär in den Arztpraxen und Ambulatorien erfolgt; 
die Spitäler werden ihr Personal selbst impfen. Über die Impfaktion 
wird von den Kantonsärztlichen Diensten Kontrolle geführt. Die 
Impfhandlungen werden gemäss einem Rahmenvertrag der Kantone, der 
santésuisse und des Bundesamtes für Gesundheit vergütet.
Für die Verteilung der Impfdosen an die an der Impfaktion 
beteiligten Praxen und Ambulatorien ist der Kantonsapotheker 
verantwortlich. Die Verteilung erfolgt über Logistikfirmen, die die 
wichtigsten Institutionen und Abgabestellen auch im Alltag bedienen.
Auf die Errichtung von Impfzentren wird vorerst verzichtet. Gemäss
Planung der Kantonsärztlichen Dienste und der kantonalen 
Zivilschutzorganisation könnten verteilt über das ganze Kantonsgebiet
19 derartige Impfzentren eingerichtet werden. Der Regierungsrat kann 
im Fall einer veränderten Situation die Errichtung von Impfzentren 
anordnen.
Annalis Marty-Nussbaumer
Kantonsärztin
Tel.: +41/41/228'60'88

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