Regierungsrat legt das Vorgehen für die Impfung gegen die pandemische Grippe A(H1N1) fest
Luzern (ots)
Der Bund hat für den Schutz der Bevölkerung gegen den pandemischen Grippevirus A(H1N1) 13 Millionen Impfdosen bestellt, die derzeit bei zwei Pharmafirmen in Produktion sind. Es wird erwartet, dass die ersten Mengen des Impfstoffs ab Mitte November an den Kanton Luzern geliefert werden können.
Der Regierungsrat hat nun festgelegt, wie die Impfaktion im Kanton Luzern durchgeführt werden soll. Er hält sich dabei an die Empfehlungen der Eidg. Kommission für Impffragen und des Bundesamtes für Gesundheit, die eine Priorisierung der Impfung nach Risikogruppen vorsehen.
Prioritäten bei der Impfung In erster Priorität soll das Gesundheitspersonal geimpft werden (Spitäler, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime, Spitex). Wo das Personal von Kinderkrippen auch Säuglinge unter sechs Monaten betreut (diese können nicht geimpft werden), sollen diese ebenfalls in erster Priorität geimpft werden. Ebenfalls in erster Priorität sollen Risikogruppen geimpft werden, bei denen ein schwerer Verlauf einer Grippeerkrankung erwartet werden muss (schwangere Frauen, Kleinkinder von sechs Monaten bis fünf Jahren, Erwachsene und Kinder mit chronischen Herzkreislauf- und Lungenkrankheiten, mit Diabetes und ähnlichen Störungen sowie Personen mit Immunschwächen.
In zweiter Priorität sollen Familienangehörige von Risikopatienten geimpft werden. In einem dritten Schritt schliesslich sollen sich alle Personen impfen lassen können, die sich gegen die Grippe und deren Komplikationen schützen wollen. Dies, sobald genügend Impfstoff vorhanden ist.
Bestehende Versorgungsstrukturen nutzen Der Regierungsrat hat ferner festgelegt, dass im Kanton Luzern für die Impfaktion die bestehenden Versorgungsstrukturen genutzt werden sollen. Das heisst, dass die Impfung primär in den Arztpraxen und Ambulatorien erfolgt; die Spitäler werden ihr Personal selbst impfen. Über die Impfaktion wird von den Kantonsärztlichen Diensten Kontrolle geführt. Die Impfhandlungen werden gemäss einem Rahmenvertrag der Kantone, der santésuisse und des Bundesamtes für Gesundheit vergütet.
Für die Verteilung der Impfdosen an die an der Impfaktion beteiligten Praxen und Ambulatorien ist der Kantonsapotheker verantwortlich. Die Verteilung erfolgt über Logistikfirmen, die die wichtigsten Institutionen und Abgabestellen auch im Alltag bedienen.
Auf die Errichtung von Impfzentren wird vorerst verzichtet. Gemäss Planung der Kantonsärztlichen Dienste und der kantonalen Zivilschutzorganisation könnten verteilt über das ganze Kantonsgebiet 19 derartige Impfzentren eingerichtet werden. Der Regierungsrat kann im Fall einer veränderten Situation die Errichtung von Impfzentren anordnen.
Annalis Marty-Nussbaumer Kantonsärztin Tel.: +41/41/228'60'88