Kantonsratskommission empfiehlt Prämienverbilligungs-Initiative zur Ablehnung
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) lehnt die Volksinitiative "Für faire Prämienverbilligung" grossmehrheitlich ab und stimmt der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes zu. Die GASK unter dem Vorsitz von Rolf Hermetschweiler, SVP, Luzern, hörte in ihrer Beratung eine Vertretung des Initiativkomitees an und liess sich durch das Gesundheits- und Sozialdepartement über die ablehnende Haltung des Regierungsrates zur Initiative und über die als Gegenvorschlag zur Initiative vorgesehene Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes orientieren. Mit der Volksinitiative "Für faire Prämienverbilligung" soll ein Anspruch auf Prämienverbilligungen errichtet werden, wenn die Krankenkassenprämien 10 Prozent des anrechenbaren Einkommens übersteigen. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Beträge für die individuelle Prämienverbilligung mindestens dem Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen sind.
Nach Meinung der deutlichen Kommissionsmehrheit taugt die heutige Regelung der Prämienverbilligung im Kanton Luzern, um der Verpflichtung aus dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung nachzukommen, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Zudem erachtet die Mehrheit der GASK die aus der Initiative resultierenden Mehrkosten von 107 Mio. Franken pro 2010, die hälftig von Kanton und Gemeinden zu finanzieren wären, als untragbar. Für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bringe die Initiative - so die Kommissionsmehrheit - keinerlei Verbesserungen und begünstige ausschliesslich Versicherte in darüberliegenden Einkommensklassen. Insbesondere bemängelt die Kommissionsmehrheit, dass mit der Initiative die finanzielle Flexibilität und politische Steuerbarkeit der Individuellen Prämienverbilligung verloren gehe und dadurch ein Automatismus in Gang gesetzt werde, der einen immer grösseren Teil der Bevölkerung in die Anspruchsberechtigung kommen liesse. Innert 15 Jahren sei die vom Kanton Luzern eingesetzte Summe für individuelle Prämienverbilligungen von 20 auf 168 Mio. Franken gewachsen; eine weitere Leistungserhöhung sei finanziell unverantwortlich. Zudem würden bei Annahme der Initiative deutlich höhere Verwaltungskosten entstehen.
Der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes stimmt die Kommission hingegen mehrheitlich zu. Sie sieht vor, die zur Verfügung stehenden Beträge zur individuellen Prämienverbilligung mindestens dem Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen. Eine Kommissionsminderheit, welche die Initiative ablehnt, lehnt ebenso diese Gesetzesänderung ab, weil sie der Hauptzielgruppe - Versicherten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen - nötige Finanzmittel entziehe.
Eine Minderheit der GASK empfiehlt die Initiative zur Annahme. Nach ihrer Ansicht weist die heutige Lösung klare Systemmängel auf, indem nicht die Bedürfnisse der Versicherten, sondern der Finanzhaushalt des Kantons im Zentrum der Überlegungen stehe. Mit der Initiative könnte die Belastung vieler Privathaushalte durch die Krankenkassenprämien auf ein erträgliches Mass gesenkt werden und zudem könne verhindert werden, dass immer weniger Haushalte Anspruch auf die Prämienverbilligung hätten. Die Initiative erhöht nach Meinung der Kommissionsminderheit die Planbarkeit privater Haushaltbudgets und reduziert den sogenannten "Schwelleneffekt", durch den die Krankenkassenprämien zur Armutsfalle würden.
Die Vorlage ist zur ersten Beratung für die Session des Kantonsrates vom 30. November/1. Dezember traktandiert.
Kontakt:
Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Mobile: +41/79/353'26'12