Neuer Finanzüberblick für den Kanton: schlank und klar
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern will seine Rechnungslegung vereinfachen und standardisieren. Er bedient sich neuer Instrumente, wie sie bereits in der Privatwirtschaft üblich sind. Dadurch soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich ein genaues Bild über den finanziellen Zustand des Kantons zu machen. Weitere Vorteile des Systemwechsels liegen in zuverlässigen Entscheidungsgrundlagen und einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen Gemeinwesen. Die geänderte Rechnungslegung des Finanz- und des Verwaltungsvermögens wird zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen.
Verständlich und umfassend will der Kanton künftig seinen Bürgerinnen und Bürgern die Finanzen präsentieren. Das neue "Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen" tritt an die Stelle des bisherigen "Finanzhaushaltsgesetzes". Es ist das Abbild einer modernen Verwaltungsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und vermittelt einen gebündelten Gesamtüberblick über den ganzen Kanton.
Regierungsrat Schwerzmann sieht viele Vorteile
Der Kanton Luzern gehört mit einem Budget von rund 3,3 Milliarden Franken für das laufende Jahr zur "Kategorie der Grossunternehmen". Klare Entscheidungsgrundlagen und verlässliche Instrumente zur Mess- und Vergleichbarkeit sind für eine erfolgreiche Finanzführung besonders wichtig, betonte Regierungsrat Marcel Schwerzmann vor den Medien. Das alte Finanzhaushaltsgesetz stammt aus den 1970er Jahren, einer Zeit, als sich die Finanzen noch in schlechtem Zustand präsentierten. Dieses bisher kaum revidierte Gesetz erfährt nun die nötige "Generalüberholung". Mit der neuen Rechnungslegung lassen sich die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse des Kantons nachvollziehbar abbilden und die Transparenz verbessern. Dazu gehören auch Vermögensveränderungen in den Bereichen Hochbauten und Strassen, wo stille Reserven schlummern. Diese werden zukünftig ausgewiesen, was zu einem höheren Eigenkapital des Kantons führen wird.
Umfassender Rechenschaftsbericht
Im Sinne der klaren Budgethoheit des Kantonsrates gibt es keine Ausnahmen mehr vom Erfordernis eines Nachtragskredites. In klar definierten, dringenden Fällen können allerdings der Regierungsrat und die obersten Gerichte eine Überschreitung eines budgetierten Kredites bewilligen. Verbesserungen ergeben sich auch bereits bei der Budgeterarbeitung: Dieser Prozess wird inskünftig verstärkt auf aktuelle Zahlen abgestützt und zeitlich wesentlich verkürzt. Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) und das Kantonsbudget werden ab 2012 in einem einzigen Dokument dargestellt, dem Aufgaben- und Finanzplan. Auch die gedruckte Form der Staatsrechnung, welche mit ihren fast 450 Seiten an ein "Telefonbuch" erinnert, wird in der bisherigen Form bald ausgedient haben. An deren Stelle wird ein Jahresbericht treten, welcher als umfassender Rechenschaftsbericht über die Strategieumsetzung, Leistungen und Finanzen informieren wird.
Schuldenbremse bleibt
Die Schuldenbremse, welche eine Neuverschuldung des Kantons verhindern soll, bleibt in ihrem Grundsatz bestehen. Sie erfährt kleine Änderungen, um den Handlungsspielraum in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu erweitern. Neu darf ein budgetierter Aufwandüberschuss höchstens fünf Prozent einer Steuereinheit betragen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise beim Budget 2010 rein rechnerisch ein Fehlbetrag von maximal 28,1 Millionen Franken möglich gewesen wäre. (Das Budget 2010 weist bekanntlich einen Ertragsüberschuss von rund 47 Millionen Franken aus.) Um einem drohenden Rückfall in die Schuldenwirtschaft erfolgreich den Riegel schieben zu können, verlangt das neue Gesetz, dass sich die Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von sieben Jahren wieder ausgeglichen präsentieren muss. Damit kann künftig noch besser auf konjunkturelle Schwankungen reagiert werden. Eine Ausnahme dieser Regelung besteht einzig bei der Finanzierung von Grossprojekten, wie beispielsweise dem Tiefbahnhof in Luzern. Hier besteht ein zusätzlicher Handlungsspielraum im Rahmen von dreizehntel Steuereinheiten oder aktuell einem Betrag von rund 160 Millionen Franken. Das letzte Wort bei solchen Projekten, bereits ab einer Höhe von 25 Millionen Franken, hat nach wie vor das Volk.
Regierung erhält mehr Handlungskompetenz
Die Kompetenz zur Bewilligung des Voranschlages liegt nach wie vor beim Kantonsrat. Im Rahmen des bewilligten Budgets sollen hingegen freibestimmbare Ausgabe des Regierungsrates von aktuell rund 561'000 Franken neu auf drei Millionen Franken erhöht werden. Der Kantonsrat wird das neue Gesetz bereits in der Juni-Session beraten, denn der Wunsch nach einer einheitlichen Rechnungslegung der öffentlichen Hand ist gross. Bereits früher hatte der Regierungsrat bei der Beantwortung diverser Vorstösse aus dem Kantonsrat eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes in Aussicht gestellt. Nachdem bereits der Bund und auch der Kanton Zürich erfolgreich ihr Rechnungswesen modernisiert haben, will nun der Kanton Luzern die Änderungen erstmals für den Voranschlag 2012 anwenden. Vorerst sollen die Gemeinden die "Hände frei halten" können, um andere Projekte erfolgreich umzusetzen. Nach der Einführung auf kantonaler Ebene sollen später auch die Gemeinden von der neuen Rechnungslegung profitieren, welche zu mehr Effizienz und Transparenz, aber auch zu wesentlichen Vereinfachungen führt, wie Finanzdirektor Schwerzmann abschliessend festhielt.
Bildlegende: (v.l.n.r.) «Franziska Bitzi Staub, Leiterin Rechtsdienst FD, Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Hansjörg Kaufmann, Leiter Dienststelle Finanzen»
Anhänge
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Kontakt:
Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Tel.: +41/41/228'55'41 (ab 11.00 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch