WAK gegen Abschaffung des Tanzverbots an hohen Feiertagen
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat eine Änderung des Gastgewerbegesetzes betreffend die Aufhebung des Tanzverbots an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch vorberaten. Diese Änderung geht zurück auf die Motion M 334 von Katharina Meile (Grüne), welche der Kantonsrat am 9. März 2009 mit 51 zu 50 Stimmen erheblich erklärt hatte.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass am Tanzverbot an den hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag, Weihnachten) und am Aschermittwoch heute nicht mehr festgehalten werden soll. Die wenigen Tage, an denen damit zusätzlich getanzt werden könnte, dürften nicht zu grösseren Beeinträchtigungen des gesellschaftlichen Lebens führen. Es stelle sich die Frage, weshalb der Staat hier ein Verbot erlassen solle. Es soll den Einzelnen vielmehr freistehen, diese Tage so oder anders zu verbringen.
Im Gegensatz zur Haltung der Regierung beantragt die WAK, das Tanzverbot an den hohen Feiertagen nicht aufzuheben. Eine Mehrheit der WAK ist der Meinung, es gehöre zur Kultur und zur Tradition des Kantons Luzern, sich an gewissen Werten zu orientieren. Es sei der Wert gewisser Feiertage weiterhin hoch zu halten. Es könne nicht sein, dass alle Einschränkungen über Bord geworfen würden. Auch in anderen Kulturen würden Werte und Traditionen gepflegt und hoch gehalten. Gewisse Zwischenhalte würden auch Lebensqualität erzeugen.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session vom 10./11. Mai 2010 beraten.
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