Kantonsrätliche Kommission stimmt Zusatzkredit für Seetalplatz zu, lehnt aber eine Änderung des Strassengesetzes ab
Luzern (ots)
Die Kommission Verkehr und Bau des Kantonsrates (VBK, Vorsitz Josef Dissler, CVP, Wolhusen) stimmt dem Zusatzkredit für die Planung des Projekts K 13 Knoten Emmen-Littau (Seetalplatz) und der Leistungssteigerung des Gesamtverkehrssystems von Luzern Kasernenplatz bis Rothenburg (B 141) zu. Die vom Regierungsrat gleichzeitig beantragte Änderung des Strassengesetzes wird dagegen abgelehnt. Gutgeheissen werden zudem die Sonderkredite für den Hochwasserschutz am Rubibach in der Gemeinde Weggis (B 151) sowie für die Miete von Büroräumen für die Staatsanwaltschaft in Emmen (B 149). Die Ermächtigung des Regierungsrates zur Anmietung von Büroräumen für das Grundbuch- und das Konkurswesen (B 150) wird dagegen zurückgewiesen.
Zustimmung zum "Epsilon optimiert"
Bereits am 26. Januar 2009 hat der Kantonsrat hat für die verkehrstechnische Planung am und um den Seetalplatz einen Sonderkredit von 5,4 Millionen Franken bewilligt. Im Nachgang dazu wurde ein Masterplan «Stadtzentrum Luzern Nord» erarbeitet, der die Grundlage für eine koordinierte bauliche Entwicklung dieses Raums darstellt. Aus dem ursprünglichen Projekt «Epsilon» resultierte nach der Überprüfung der städtebaulichen Chancen die Lösung «Epsilon optimiert», die gegenüber «Epsilon» im Hinblick auf eine optimale Siedlungsentwicklung zu einem Stadtzentrum Luzern Nord zusätzliche Elemente aufweist. Sämtliche Beteiligten sind überzeugt, dass die Variante «Epsilon optimiert» dem bisherigen Projekt vorzuziehen ist, weshalb der Zusatzkredit als sachgerecht und zweckmässig beurteilt wird.
Keine Gesetzesänderung
Da die Lösung «Epsilon optimiert» den Gemeinden Emmen und Luzern einen Zusatznutzen in Form einer neuen infrastrukturellen Grundlage für die Entwicklung zu einem Stadtzentrum Luzern Nord bringt, beantragte die Regierung eine Aufteilung der Mehrkosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Als Grundlage dafür wurde eine Änderung des Strassengesetzes vorgeschlagen. Der Stadtrat Luzern und die Gemeinderäte von Emmen und Littau lehnten diese Finanzierungslösung bisher ab. Die Kommission führte in diesem Zusammenhang eine Anhörung mit den betroffenen Gemeinden sowie einer Vertretung des Verbandes Luzerner Gemeinden durch. Die VBK lehnt die Anpassung des Strassengesetzes einstimmig ab. Einerseits bekundet sie Mühe, den Mehrwert spezifisch der Stadt Luzern und der Gemeinde Emmen zuzuweisen, weil letztlich ein grösseres Gebiet davon profitiert. Andererseits befürchtet die Kommission, dass von dieser auf den Einzelfall konzipierten Lösung letztlich auch zahlreiche andere, künftige Pro jekte im Kanton betroffen würden. Aus all diesen Gründen will man nicht in die bestehende Aufgabenteilung eingreifen.
Hochwasserschutz Weggis
Das Hochwasserschutzprojekt in Weggis basiert auf dem Massnahmenkonzept zur Bewältigung von Naturgefahren in der Gemeinde Weggis. Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass mit der Vorlage ein optimaler Hochwasserschutz für einen grossen Teil des Siedlungsgebietes von Weggis sichergestellt werden kann. Die vorgenommene Reduktion des Gesamtprojektes ist nachvollziehbar. Der VBK ist es jedoch ein Anliegen, dass die komplexe Projektstruktur und Etappierung respektive die mittlerweile daran vorgenommenen Anpassungen noch konsequenter kommuniziert werden.
Staatsanwaltschaft wird neu untergebracht
Bei der Mietvorlage für die Staatsanwaltschaft in Emmen geht es um die Unterbringung einer Abteilung der neu organisierten Staatsanwaltschaft. Die Reorganisation ist Bestandteil der Umsetzung der einheitlichen eidgenössischen Strafprozessordnung. Örtlich gelten die Eckwerte der Spezialkommission Struko. Die VBK beurteilt die vorgeschlagene Lösung aufgrund der bestehenden Vorgaben als sinnvoll und kostenmässig vertretbar. Bei solch grösseren Projekten ist künftig jedoch zwingend auch die Realisierung von Objekten im Eigentum des Kantons zu prüfen. Ferner ist es der Kommission mehrheitlich ein Anliegen, dass bei der Bereitstellung von eigenen Arbeitsplätzen für Teilzeitangestellte Zurückhaltung geübt wird.
Keine Gründe für Ausnahmeregelung
Nachdem anhand der Mietbotschaft für die Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden kann, dass die parlamentarische Behandlung innert relativ kurzer Zeit möglich ist, erachtet die VBK die Ermächtigung des Regierungsrates zur Anmietung von Büroräumen für das Grundbuch- und das Konkurswesen als nicht notwendig. Die Projekte sind konkret auszuarbeiten und anschliessend dem Parlament vorzulegen. Für eine Ausnahmeregelung sieht die Kommission keine Gründe, weshalb sie die Vorlage zurückweist.
Die Vorlagen werden an der Maisession 2010 des Kantonsrates beraten.
Kontakt:
Josef Dissler, Präsident VBK
Mobile: +41/79/674'80'81