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Gesundheitskommission befürwortet Pflegefinanzierungsgesetz

Luzern (ots)

Die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit (GASK) empfiehlt dem Kantonsrat einstimmig bei einer 
Enthaltung, dem Entwurf eines neuen Gesetzes über die Finanzierung 
der Pflegeleistungen der Krankenversicherung 
(Pflegefinanzierungsgesetz) zuzustimmen. Die GASK (Vorsitz Rolf 
Hermetschweiler, SVP, Luzern) liess sich ausführlich durch das 
Gesundheits- und Sozialdepartement und durch Vertretungen des 
Spitex-Kantonalverbandes, der Luzerner Altersheimleiter- und 
-leiterinnen-Konferenz (LAK) sowie des Verbandes der Luzerner 
Gemeinden (VLG) über die Gesetzesvorlage orientieren. Diese setzt die
Neuordnung der Pflegefinanzierung des Bundes, welche im Hauptpunkt 
die Aufteilung der Pflegekosten der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung zwischen den pflegebedürftigen Personen, 
den Krankenversicherern und den Kantonen regelt, im Kanton Luzern um.
Kernstück des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist die Neuordnung der 
künftigen Finanzierung der ambulanten Krankenpflege Spitex und der 
Krankenpflege im Pflegeheim.
In der Beratung der GASK wurden insbesondere die finanziellen 
Auswirkungen des Pflegefinanzierungsgesetzes auf die Luzerner 
Gemeinden in der Höhe von jährlich 40 Millionen Franken kontrovers 
diskutiert. Die Mehrheit der Kommission hielt diese Kosten für 
verkraftbar, gerade angesichts der Entlastungen, welche die Gemeinden
vom Entlastungspaket 2011 erwarten dürften. Eine Minderheit der 
Kommission vertrat die Ansicht, dass die Mitfinanzierung der neuen 
Akut- und Übergangspflege nicht wie in der Vorlage vorgesehen in den 
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen solle, sondern dass diese 
analog zu anderen Leistungen des Spitals zu finanzieren seien. 
Ausführlich diskutierte die GASK weiter eine mögliche verfrühte 
Entlassung von Patienten aus den Spitälern im Wissen darum, dass die 
Gemeinden sich neben den Krankenversicherern (45 %) mit 55 % an den 
Kosten der Akut- und Übergangspflege beteiligen müssen. 
Gesundheitsdirektor Guido Graf stellte dies in Abrede mit dem Hinweis
auf die künftig freie Spitalwahl, welche den Spitälern keine solch 
imageschädigende Praxis erlaube. Deutlich abgelehnt wurden Anträge, 
welche eine verminderte finanzielle Beteiligung der Patienten oder 
eine eigentliche Unentgeltlichkeit bei der ambulanten Pflege (Spitex)
verlangten. Durch die neue Hilflosenentschädigung und die erhöhten 
Vermögensfreigrenzen bei den Ergänzungsleistungen würden diese Kosten
-so die Kommissionsmehrheit- wettgemacht.
Eine Minderheit der GASK verlangte, ab Inkrafttreten des 
Pflegefinanzierungsgesetzes eine Evaluation über dessen Auswirkungen 
gesetzlich zu installieren. Die Mehrheit der Kommission lehnte diese 
Verpflichtung mit der Begründung ab, dass Auswertungen von den 
beteiligen Institutionen und den Gemeinden in deren eigenem Interesse
gemacht würden.
Die erste Beratung der Vorlage ist für die Junisession 2010 des 
Kantonsrates vorgesehen.

Kontakt:

Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Mobile: +41/79/353'26'12

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