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Neue Pflegeheimplanung für den Kanton Luzern

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die neue Pflegeheimplanung
beschlossen. Sie tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Das bestehende 
Bettenmoratorium wird aufgehoben. Die maximale Anzahl an Plätzen, 
welche die Pflegeheime und Pflegewohngruppen mit den Krankenkassen 
abrechnen können, wird jedoch weiterhin beschränkt.
Auf der Pflegeheimliste werden neu Grund- und Spezialversorgung 
unterschieden. Für die Grundversorgung werden bis ins Jahr 2020 
kantonsweit maximal 5709 Plätze zugelassen. Mit dieser Begrenzung 
soll erreicht werden, dass die Abdeckungsrate (Anzahl Pflegeplätze 
pro Personen im Alter von 80 Jahren und älter) gesenkt wird und sich 
dem aktuellen gesamtschweizerischen Durchschnitt annähert. Um die 
Versorgung der älteren Bevölkerung sicher zu stellen bedeutet dies 
jedoch, dass die Gemeinden die ambulante Pflege (Spitex) zugunsten 
der stationären stärker ausbauen müssen. Auch die Anzahl Plätze für 
die Spezialversorgung wird limitiert. Hierfür sind maximal 286 Plätze
reserviert. Es handelt sich dabei beispielsweise um Plätze für 
Personen mit speziellem Pflegebedarf, wie etwa dauerbeatmete 
Patienten oder Patientinnen, psychisch behinderte Pflegebedürftige 
oder um Plätze für jüngere Menschen, welche palliativ gepflegt werden
müssen.
Die Plätze der Grundversorgung werden regional aufgeteilt. Statt 
wie bisher elf gibt es nur noch fünf Planungsregionen für die 
Alterspolitik. Diese decken sich weitgehend mit den bisherigen 
Ämtern, was in diesem Fall noch Sinn macht. In den Regionen werden 
die stationären und ambulanten Angebote künftig intensiver geplant 
und koordiniert werden müssen. Die Aufteilung der Plätze auf die 
Planungsregionen erfolgt neu anhand der Abdeckungsrate. Regionen mit 
einer Unterversorgung können in Zukunft mehr Pflegebetten 
realisieren, als Gebiete welche bereits ein überdurchschnittliches 
Bettenangebot haben.
Neue Pflegeheimliste Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) 
verpflichtet die Kantone eine Pflegeheimplanung zu erstellen und eine
Pflegeheimliste zu führen. Nur diejenigen Pflegeheime oder 
Pflegewohngruppen, welche auf der Liste aufgeführt sind, können 
Pflegekosten über die Krankenkassen abrechnen.
Gleichzeitig mit der Pflegeheimplanung hat der Regierungsrat 
deshalb die Pflegeheimliste aktualisiert. Er hat verschiedene Gesuche
um Aufnahme auf die Liste bewilligt. Neben dem Ausbau von bestehenden
Pflegeheimen oder Pflegewohngruppen hat er auch neue Projekte 
bewilligt.
Der Bericht zur Pflegeheimplanung sowie die neue Pflegeheimliste 
können unter folgendem Link heruntergeladen werden: 
http://www.lu.ch/gsd_pflegeheimliste.htm

Kontakt:

Irmgard Dürmüller Kohler, Dienststellenleiterin
Tel.: +41/41/228'57'79

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