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Stromversorgung: Kanton Luzern interveniert mit Initiative in Bern

Luzern (ots)

Bei der Stromversorgung sollen in der Schweiz für
alle Regionen gleiche Voraussetzungen gelten. Eine vom Luzerner 
Regierungsrat vorgeschlagene Kantonsinitiative verlangt, die 
Bundesgesetzgebung so zu ändern, dass ungerechtfertigte regionale 
Unterschiede bei den Strompreisen vermieden und die 
Überwachungsbehörden gestärkt werden. Der Regierungsrat unterbreitet 
die Kantonsinitiative zusammen mit dem Planungsbericht über die 
Stromversorgung im Kanton Luzern dem Kantonsrat.
Der Planungsbericht macht eine umfassende Auslegeordnung über das 
Strommarktrecht auf allen Ebenen, skizziert die Grundzüge der 
Strommarktliberalisierung und widmet sich dem schweizerischen 
Strommarkt, der Stromversorgung im Kanton Luzern sowie den 
Strompreisen und zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Kantons auf. 
Bei der Grundlagenarbeit wirkte das Forschungs- und 
Beratungsunternehmen Infras mit. Die umfassenden und neutralen 
Abklärungen geben einen informativen Überblick über den Strommarkt 
und insbesondere die Strompreise im Kanton Luzern.
Zu hohe kantonale Durchschnittspreise für Haushalte und KMU
Im Kanton Luzern zahlen vor allem Haushalte und Kleinbetriebe im 
schweizerischen Vergleich zu hohe Durchschnittspreise. Bei den 
Grossbetrieben liegen die Stromtarife im Kanton Luzern dagegen im 
schweizerischen Mittelfeld. Im Kanton Luzern sind 15 
Elektrizitätsunternehmen tätig, wobei zwei grosse Netzbetreiber - CKW
und EWL Energie Wasser Luzern - weit über 90 Prozent des 
Kantonsgebiets versorgen.
Die höheren Strompreise sind auf die ländliche Struktur des 
Kantons und die damit verbundenen höheren Netzkosten sowie auf höhere
Beschaffungskosten wegen des eher ungünstigen Produktionsparks der 
Versorger im Kanton Luzern zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die 
Nordostschweizer Kantone als Gründungskantone der Axpo Holding AG 
Anspruch auf Strom zu günstigen Gestehungskosten haben. Belastend auf
die Strompreise der Luzerner Haushalte und KMU wirkt sich auch der 
Umstand aus, dass für die überdurchschnittlich vielen 
Grossverbraucher im Kanton Luzern tiefere Energiepreise ausgehandelt 
werden. Diese liegen teilweise sogar unter den Beschaffungskosten.
Zahlreiche Handlungsmöglichkeiten geprüft
Der Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern 
zeigt zahlreiche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die gegenwärtige
Stromversorgungssituation beziehungsweise die Strompreise auf, 
beurteilt sie aus rechtlicher und ökonomischer Sicht und prüft sie 
auf ihre Umsetzbarkeit. Untersucht werden die direkte Einflussnahme 
auf die Strompreise, die Beteiligung des Kantons an der CKW, 
Netzeigentum, Konzessionsverträge, Parallelnetze und parallele 
Einzelleitungen, Netzzuteilung und Leistungsaufträge, Angleichung 
unverhältnismässiger Unterschiede der Netznutzungstarife, 
Stromproduktion, Gründung einer Strom-Einkaufsgenossenschaft, 
Steigerung der Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien, 
Förderung neuer Technologien sowie die Einflussnahme auf Bundesebene.
Lösung auf Bundesebene
Die Prüfung der Handlungsmöglichkeiten ergibt, dass die wichtigen 
und grundlegenden Probleme nur auf Bundesebene gelöst werden können. 
Der Regierungsrat erachtet deshalb eine Änderung der 
Bundesgesetzgebung im Bereich der Stromversorgung als notwendig und 
hat die entsprechenden Anliegen in einer Kantonsinitiative 
formuliert. In der Kantonsinitiative wird der Bund ersucht, die 
Gesetzgebung so zu ändern, dass die Bestimmungen und Auswirkungen auf
die Stromversorgung koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, 
dass die Regelung der Strompreise nicht zu einer Benachteiligung 
einzelner Regionen führt und dass die Regulierungsbehörden gestärkt 
und ihre Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden.
Mit der Koordinierung der Bundesgesetzgebung soll insbesondere die
Ungleichbehandlung der verschiedenen Gemeinwesen und Netzbetreiber 
bei der Ausschreibung eliminiert werden. Die Strompreise sollen so 
geregelt werden, dass eine gesamtschweizerische Solidarität im Netz 
erreicht und ungerechtfertigte regionale Strompreisunterschiede 
vermieden werden. Mit der dritten Forderung nach einer Stärkung der 
Regulierungsbehörden will der Regierungsrat erreichen, dass 
Grundlagen geschaffen werden, die Wettbewerbsverzerrungen und 
ungleiche Wettbewerbsbedingungen im freien Markt verunmöglichen.
Auch kantonalen Spielraum nutzen
Weiter will der Regierungsrat den Spielraum nützen, den das 
Bundesrecht im Bereich der Stromversorgung lässt. So sollen im 
kantonalen Stromversorgungsgesetz Grundlagen für kantonale Massnahmen
geschaffen werden. Mit der Netzgebietszuteilung können den 
Netzbetreibern Leistungsaufträge erteilt werden, die insbesondere 
Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Versorgungsgebiet 
und zur Förderung erneuerbarer Energien beinhalten können. Die 
Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer 
Energien bleiben wichtiges Aktionsfeld in der kantonalen 
Energiepolitik. Damit soll die Abhängigkeit von aussenstehenden 
Stromlieferanten reduziert und die eigene Stromproduktion gefördert 
werden.
Die Bedeutung der Stromversorgung von energieintensiven 
Unternehmen ist im Rahmen der Raumplanung und der 
Wirtschaftsförderung stärker zu gewichten. So sollen vor allem 
Projekte gefördert werden, die der eigenen Stromproduktion dienen 
oder alternative Energien zum Einsatz bringen. Schliesslich zielt der
Kanton Luzern in seiner Aktionärsstrategie eine Einbindung des 
Kantons Luzern in die Axpo an, um von den damit verbundenen 
vorteilhafteren Energiebezugsbedingungen zu profitieren.
Volksinitiative und Stromversorgungsgesetz im Jahre 2011
Der Kantonsrat wird in der Septembersession 2010 den 
Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern und die 
Kantonsinitiative zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes des 
Bundes beraten. Die Ergebnisse dieser vertieften parlamentarischen 
Diskussion über die Stromversorgung werden auch in die Vernehmlassung
zum kantonalen Stromversorgungsgesetz einfliessen können, die auf 
Verlangen des Parlaments bis nach der Beratung des Planungsberichts 
sistiert wurde.
Auch die im letzten Jahr eingereichte Volksinitiative "Für tiefere
Strompreise und sichere Arbeitsplätze" der Interessengemeinschaft 
Glasfaser und Energie Luzern (IGEL) steht in engem Zusammenhang 
sowohl mit der bevorstehenden Stromdebatte im Parlament als auch mit 
den Ergebnissen der Vernehmlassung zum kantonalen 
Stromversorgungsgesetz. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, 
über die Forderungen der Initiative erst zu befinden, wenn der 
Kantonsrat die Beratung über den Planungsbericht über die 
Stromversorgung geführt hat und die Vernehmlassung zum kantonalen 
Stromversorgungsgesetz ausgewertet ist. Da dies nicht innert der 
gesetzlichen Frist für die Stellungnahme zur Initiative bis Ende 2010
möglich ist, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, diese Frist 
um ein Jahr zu verlängern. Der Kantonsrat wird dann 2011 die 
Initiative gemeinsam mit dem sachlich eng damit zusammenhängenden 
Stromversorgunggesetz behandeln können.
Hinweis an die Medien:
Dieser Medienmitteilung sind der Planungsbericht mit der Botschaft
zur Fristverlängerung (B 165) sowie die Botschaft zur 
Kantonsinitiative (B 166) als PDF beigefügt.
Der Infras-Bericht ist auf der Homepage des Bau-, Umwelt- und 
Wirtschaftsdepartements aufgeschaltet:
http://www.lu.ch/index/bau_umwelt_wirtschaft.htm
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8124_20100713_B 165.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8124_20100713_B 166.pdf

Kontakt:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'53'52

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