Luzerner Arbeitsmarkt: Flankierende Massnahmen greifen
Luzern (ots)
Kein Lohndumping bei den kontrollierten Betrieben im Kanton Luzern: Die zuständige Kommission attestiert den meldepflichtigen Unternehmen fürs Jahr 2010 ein grundsätzlich korrektes Verhalten.
Im Jahr 2010 hat der Kanton Luzern eine deutliche Zunahme der gemeldeten ausländischen Erwerbstätigen registriert, die maximal 90 Tage in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten können (Angehörige der EU-27-Staaten). Die Zahl stieg von 5964 im Jahr 2009 auf 8263 im Jahr 2010 (plus 38 Prozent). Dies ist bedeutend höher als der schweizerische Durchschnitt (plus 22 Prozent). Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit, vermutet hinter dem hohen Anstieg die rege Bautätigkeit in der Region, den tiefen Euro und die verhältnismässig gute Wirtschaftslage im Kanton Luzern.
20 Verstösse bei 1753 Kontrollen
Bei 1753 Kontrollen vor Ort und/oder durch Einforderung von Unterlagen wurden 20 Verstösse gegen die Meldepflicht festgestellt und bestraft. Gleichzeitig wurden fünf Verfahren wegen Lohnunterbietungen in einzelnen Betrieben eingeleitet. Zwei konnten bis Ende 2010 bereits abgeschlossen werden, da diese Unternehmen den Arbeitnehmenden die geforderten Nachzahlungen ausbezahlt haben.
Gegen vier ausländischen Unternehmungen wurde ein sogenanntes Dienstleistungsverbot ausgesprochen. Diese Unternehmen dürfen ihre Tätigkeiten während eines Jahres in der Schweiz nicht mehr anbieten und ausführen. Grund dafür waren Verletzungen der Auskunftspflicht oder Nichtbezahlen einer rechtskräftigen Busse.
Null-Toleranz bei Schwarzarbeit
Wie bereits in den letzten Jahren haben auch 2010 die Hinweise auf vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit zugenommen. Im letzten Jahr wurden den Behörden 215 Fälle mit insgesamt 421 betroffenen Personen gemeldet. Bei 170 dieser Meldungen wurden Kontrollen mit insgesamt 357 Personen durchgeführt. Davon wurden in 132 Fällen rechtskräftige Entscheide gefällt. 88 fielen auf das Ausländer-, 27 auf das Sozialversicherungs- und 16 auf das Quellensteuerrecht. Ein Entscheid betraf das Mehrwertsteuerrecht.
Hans Hofstetter zeigt sich zufrieden mit den Resultaten des Berichts Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2010: "Die flankierenden Massnahmen greifen und die Zusammenarbeit mit den Luzerner Unternehmungen ist sehr gut. Hinweisen auf Schwarzarbeit gehen wir konsequent nach und Verstösse werden bestraft."
Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Verstösse gegen die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht gelten seither als Schwarzarbeit.
Weitere Informationen finden sich im Dokument "Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern, Bericht 2010", www.wira.lu.ch .
Kontakt:
Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71 (heute von 9-11 Uhr)
Giuseppe Reo
Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/249'93'00 (heute von 9-11 Uhr)