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Landwirtschaftliche Kreditkasse: Status-Entscheid mit Revision Landwirtschaftsgesetz

Luzern (ots)

Über den Status der Landwirtschaftlichen Kreditkasse wird im Rahmen der Gesamtrevision des Landwirtschaftsgesetzes befunden. Dies hat der Regierungsrat, gestützt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, entschieden. Zur Diskussion stand die Überführung der Landwirtschaftlichen Kreditkasse in die Dienststelle Landwirtschaft und Wald.

Als eigenständige Institution erledigt die Landwirtschaftliche Kreditkasse die ihr vom Kanton übertragenen Aufgaben zur Verbesserung der Grundlagen im ländlichen Raum, indem sie zinsfreie Kredite gewährt oder A-fonds-perdu-Beiträge leistet. Daneben übernimmt sie Treuhandaufträge von Landwirten und leistet Weiterbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Geschäftsstelle der Landwirtschaftlichen Kreditkasse befindet sich in Sursee im selben Gebäude wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Der fünfköpfige Vorstand setzt sich zurzeit aus zwei Branchenvertretern, einem Bankfachmann und zwei Vertretern des Kantons zusammen.

Die Grundlagenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bereich Tiefbau/Güterstrassen und Projekte zur regionalen Entwicklung) sind auch Teil des Aufgabenbereichs der Dienststelle lawa. Der Umfang der Aufgaben, die durch die Dienststelle lawa einerseits und die Landwirtschaftliche Kreditkasse andererseits zu vollziehen sind, hat sich in den letzten Jahren stetig geändert.

Aufgabenbereiche überprüft

Im Auftrag des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes und des Präsidenten der Landwirtschaftlichen Kreditkasse hatte eine Projektgruppe Umfang und Abgrenzung der Aufgabenbereiche der Dienststelle lawa und der Landwirtschaftlichen Kreditkasse im Bereich der Strukturverbesserungsaufgaben überprüft. Geprüft wurden die Optimierung des Status Quo sowie eine teilweise oder eine vollständige Integration der Landwirtschaftlichen Kreditkasse in die Dienststelle lawa. Dabei zeigte sich, dass bis zum Inkrafttreten eines gesamthaft revidierten Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes einzelne Massnahmen zur weiteren Optimierung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Strukturverbesserungsmassnahmen geprüft werden sollten. Mitte Juni 2011 wurde ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes, der Kantonalen Landwirtschaftsverordnung und weiterer einschlägiger Erlasse mit dem Ziel in die Wege geleitet, alle Aufgaben im Bereich der Strukturverbesserungen ber eits ab dem 1. Januar 2013 ausschliesslich durch die Dienststelle lawa wahrzunehmen.

Kompetenzzentrum für Finanzfragen

In den zahlreich eingegangenen Vernehmlassungsantworten wird die Landwirtschaftliche Kreditkasse als Kompetenzzentrum für Finanzierungsfragen im ländlichen Raum gewürdigt. Verschiedene Branchenverbände würden die Auflösung dieser Institution bedauern. Man steht der Überprüfung des Status der Landwirtschaftlichen Kreditkasse zwar offen gegenüber, macht aber geltend, dass eine solche Überprüfung sinnvollerweise Gegenstand einer Gesamtrevision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes bilde, insbesondere wenn die Auswirkungen der neuen Agrarpolitik des Bundes klar seien. Der Regierungsrat schliesst sich diesen Überlegungen an. Der künftige Status der Landwirtschaftlichen Kreditkasse soll im Rahmen der mittelfristig anzugehenden Gesamtrevision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und unter Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen geklärt werden.

Kontakt:

Robert Küng
Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'50'41

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