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Kanton Luzern will Tiefengeothermieprojekte ermöglichen

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern will die Grundlagen für die Ermittlung der geothermischen Potenziale und eine optimale Nutzung der Tiefengeothermie als Energiequelle schaffen. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat die Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz mit den entsprechenden Rahmenbedingungen eröffnet. Gleichzeitig werden in einem Bericht über die Tiefengeothermie im Kanton Luzern die Funktionsweise und Nutzungsformen der Geothermie dargelegt und die Handlungsfelder des Kantons Luzern aufgezeigt.

Erdwärme bietet eine nachhaltige und von Klima, Tages- und Jahreszeit unabhängige Energiequelle für die Wärme- und Stromerzeugung. Die in der Erde gespeicherte Energie ist riesig und wird kontinuierlich neu gebildet. Im Kanton Luzern wird bislang nur die oberflächennahe Erdwärme genutzt. Seit Anfang der achtziger Jahre wurden rund 5'000 Erdwärmesondenanlagen erstellt. Waren es zu Beginn nur wenige Anlagen pro Jahr, so ist in den letzten Jahren ein enormer Anstieg zu verzeichnen.

Die Tiefengeothermie erschliesst den Bereich ab 400 bis über 5'000 Meter unter der Erdoberfläche. Dabei wird aus der Tiefe Wasser mit Temperaturen zwischen 40°C und 150°C hochgepumpt, das an der Oberfläche entweder zu Heizzwecken genutzt oder in Strom umgewandelt wird. Die Erdwärmenutzung steigt weltweit sowohl bei der Wärmeerzeugung als auch bei der Stromproduktion an.

Stromproduktionsanlagen aus tiefengeothermischen Wärmenutzungen sind in der Schweiz gegenwärtig noch keine verwirklicht. Es werden jedoch Anstrengungen zur Projektplanung und -realisierung unternommen. Das Leistungsspektrum einer tiefengeothermischen Anlage zur Stromproduktion mit zwei bis drei Tiefbohrungen liegt nach heutigen Kenntnissen bei etwa 1 bis 6 MW.

Vorabklärungen im Kanton Luzern

Der Bericht über die Tiefengeothermie im Kanton Luzern gibt Auskunft über die bestehenden Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene und skizziert die Funktionsweise, Nutzungsformen und das Potenzial dieser Energiequelle. Noch nicht geklärt ist, ob im Kanton Luzern geeignete Schichten für die hydrothermale tiefengeothermische Nutzung vorliegen. Ein Fachteam stellt zurzeit im Auftrag des Kantons Luzern Grundlagen bereit, die aufzeigen sollen, ob und in welcher Weise im Kanton Luzern die Gegebenheiten für geothermische Nutzungen des tiefen Untergrundes aufgrund des heutigen Wissenstandes vorliegen. Dabei werden die bestehenden und zugänglichen geologischen Daten im Hinblick auf die tiefengeothermische Nutzung zusammengetragen und entsprechend interpretiert.

Kanton strebt zentrale Rolle bei der Koordination an

«Den neuen erneuerbaren Energien kommt in der Energiezukunft der Schweiz eine zentrale Rolle zu», erklärte Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes bei der Präsentation des Berichts. Insbesondere die Erdwärme biete ein grosses Potenzial zur Wärmegewinnung und Stromproduktion. Der Kanton Luzern wolle im Bereich der Geothermienutzung eine zentrale Rolle bei der Koordination der zahlreichen Partner und Akteure einnehmen. Der vorliegende Bericht wird, gestützt auf neue Forschungsergebnisse sowie auf die konkreten Untersuchungen des Kantons, in einem nächsten Schritt zu einem breiten Planungsbericht über die Nutzung der Tiefengeothermie im Kanton Luzern weiterentwickelt.

Rechtliche Grundlagen für tiefengeothermische Projekte

Das Recht auf die Nutzung des Untergrunds in Tiefen ausserhalb des privaten Interessensbereichs ist in der geltenden kantonalen Rechtsordnung auf das Suchen und die Ausbeutung von Bodenschätzen beschränkt. Im neuen Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds sollen die notwendigen rechtlichen Grundlagen für tiefengeothermische Projekte gelegt und die Nutzung des Untergrunds für Investoren attraktiv gemacht werden. Der Gesetzesentwurf definiert die Rahmenbedingungen und koordiniert das Verfahren. Für Vorbereitungsmassnahmen im Hinblick auf eine spätere Nutzung des Untergrunds wie Probebohrungen oder seismische Abklärungen bedarf es einer Bewilligung, für die eigentliche Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds einer Konzession. Von Bewilligungen und Konzessionen ausgenommen bleiben Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 Metern und die Nutzung des Untergrunds für Infrastrukturmassnahmen.

Beteiligung des Kantons

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich der Kanton an Vorhaben zur Nutzung des Untergrunds beteiligen oder solche unterstützen kann. In Frage kommen dabei die Gewährung von Staatsbeiträgen, von Darlehen oder Zinskostenbeiträgen, die Ermässigung oder der Verzicht auf Abgaben und Gebühren für Bewilligungen und Konzessionen, das Eingehen von Bürgschaften oder das Halten von Gesellschaftsanteilen.

Energieteam im BUWD

Unter der Leitung von Regierungsrat Robert Küng arbeitet seit Herbst 2011 ein BUWD-internes Energieteam, das die energiepolitischen Handlungsfelder im Kanton koordiniert. Zu seinen Aufgaben gehören auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der energiepolitischen Gesamtsicht für den Kanton Luzern sowie die Information über die kantonale Energiepolitik und die energiepolitischen Massnahmen. Das Energieteam besteht aus Vertretern aller Dienststellen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes und zieht zur Beratung auch aussenstehende energiepolitische Akteure zu. Departementsvorsteher Robert Küng: «Der von Bundesrat und Bundesparlament beschlossene Umbau unserer Energieversorgung braucht Verlässlichkeit und Planbarkeit. Unser Departement hat in der kantonalen Energiepolitik einen klaren Führungsauftrag, dem wir zielbewusst nachkommen wollen.»

Kontakt:

Regierungsrat Robert Küng
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes
Tel.: +41/41/228'50'41

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