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Kanton Luzern: Rechtliche Neuerungen

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern treten 2012 diverse neue Erlasse in Kraft. Sie finden nachfolgend eine Aufstellung wichtiger Neuerungen.

- Mit der Änderung des Spitalgesetzes wird die neue Spitalfinanzierung im KVG umgesetzt. Eingeführt werden unter anderem die freie Spitalwahl der Patientinnen und Patienten, leistungsbezogene Fallpreispauschalen, der Einbezug der Geburtshäuser in die Spitalplanung und die neue Spitalliste.

- Mit der Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden die bundesrechtlichen Vorgaben für die uneinbringlichen Prämien und Kostenbeteiligungen umgesetzt. Insbesondere wird bei der Ausgleichskasse Luzern eine neue kantonale Stelle geschaffen, um die neuen Regeln zu vollziehen. Diese Stelle führt auch die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler.

- Das neue Gesetz über die Videoüberwachung regelt kantonale und kommunale Überwachungen. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass Videoüberwachungen nur zurückhaltend eingesetzt werden. Im Gesetz ist festgehalten, dass insbesondere im Zusammenhang mit Gewalt bei Veranstaltungen Videoüberwachungsgeräte auch mobil eingesetzt werden können. In den Gemeinden ist weiterhin der Gemeinderat für die Anordnung von Videoüberwachungen zuständig, sofern dort keine anderen Regelungen bestehen.

- Ab Beginn des Schuljahres 2012/13 bieten die Gemeinden bedarfsgerechte schul- und familienergänzende Betreuungsstrukturen an. Der Kantonsrat hat dieses Angebotsobligatorium im Gesetz über die Volksschulbildung verankert.

- Halbierung der Unternehmensgewinnsteuer: Nach der auf 2010 beschlossenen Senkung der Gewinnsteuer um 25 Prozent wird diese auf 2012 nochmals halbiert. Der Kanton Luzern wird damit ab 2012 mit einer Gewinnsteuerbelastung von rund 4,3 Prozent bis 6,5 Prozent (je nach Gemeinde) den ersten Rang unter den Kantonen einnehmen.

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