Neue Regelungen im Planungs- und Bauwesen: Kantonsratskommission stimmt zu
Luzern (ots)
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie stimmt dem Beitritt des Kantons Luzerns zur Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes zu. Sie verspricht sich von den Neuerungen, dass der Vollzug der Gesetzgebung transparenter und effizienter wird.
Die Botschaft des Regierungsrates zum Beitritt des Kantons Luzern zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes vom 4. Dezember 2012 (B 62) werden in der Maisession im Luzerner Kantonsrat behandelt. Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jakob Lütolf, CVP Wauwil, am 15. April 2013 vorberaten.
Gesamtschweizerisch gibt es eine grosse Regelungsvielfalt im öffentlichen Baurecht. Einheitliche Begriffe und Messweisen würden die Zusammenarbeit der Kantone und Gemeinden verbessern und erleichtern. Die Kommission begrüsst es deshalb einstimmig, dass der Kanton Luzern der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe beitritt, die von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz erarbeitet wurde. Damit, respektive mit der daraus resultierenden Anpassung des Planungs- und Baugesetzes, werden die Baubegriffe und Messweisen, die sich unter anderem mit dem Terrain, den Gebäuden, den Höhen, den Geschossen, den Abständen und den Nutzungsziffern befassen, interkantonal aufeinander abgestimmt.
Verlässliche und gut verständliche Grundlage
Die RUEK teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass damit für die kommenden Jahrzehnte eine verlässliche und gut verständliche Bauordnung geschaffen wird, ohne dass die Rechtmässigkeit der bestehenden Bausubstanz gefährdet und die Schutzwirkungen der Bauvorschriften, etwa zur Gewährleistung der Sicherheit, der Gesundheit, der Umweltverträglichkeit und der Ästhetik, beeinträchtigt würde.
Erfreut wurde zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Aspekte aus den Vernehmlassungen aufgenommen wurden, etwa das Instrument regionaler Teilrichtpläne. Zu Diskussionen Anlass gab die Stellung der regionalen Entwicklungsträger. Die Kommission beantragt, dass der Regierungsrat Gemeinden verpflichten kann, sich im Einzelfall an der Erarbeitung eines regionalen Teilrichtplanes zu beteiligen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass regionale Planungen zweckmässig erstellt werden können. Mit knapper Mehrheit wurde zudem beschlossen, dass an der schriftlichen Mitteilung einer öffentlichen Auflage eines Baugesuchs mit Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit an die Anstösser festgehalten wird.
Keine Mehrheiten fanden Anträge zu weitergehenden Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen regionaler Planungen, zur Vereinheitlichung von Fristen oder für Erleichterungen im Zusammenhang mit energieeffizientem Bauen. Schliesslich stützt die Kommission grossmehrheitlich die vorgeschlagene Regelung für eine längere Gültigkeit respektive Erstreckung von Baubewilligungen.
Kontakt:
Jakob Lütolf
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Tel.: +41/79/622'13'83
E-Mail: jakob.luetolf@lu.ch