Gesetzliche Grundlage für Datenaustausch im Asylbereich
Luzern (ots)
Der Datenaustausch zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Gesundheits- und Sozialdepartement betreffend straffällige Personen aus dem Asylbereich ist seit Anfang Jahr per Verordnungsänderung etabliert. Der Regierungsrat passt nun in diesem Zusammenhang auch das Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren (OGB, bzw. ab 1. Juni 2013 Justizgesetz) an. Die Gesetzesänderung ist in der Vernehmlassung.
Der Kantonsrat hat am 11. September 2012 eine Motion über die Transparenz bei straffälligen Asylsuchenden erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Informationen über Delikte und Straftaten von Personen aus dem Asylbereich auch für die betreuenden Institutionen zugänglich sind. Um den gewünschten Informationsfluss zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Betreuungsorganisation sicherzustellen, wurde bereits per 1. Januar 2013 die Verordnung über die Staatsanwaltschaft entsprechend ergänzt. Der Datenaustausch zwischen den Straf- und den Betreuungsinstitutionen funktioniert seither gut.
Obwohl die Anpassung der Verordnung sich bislang als praxisgerecht erwiesen hat, verlangte der Kantonsrat mit der Erheblicherklärung der Motion eine Gesetzesänderung. Diesem Willen trägt der Regierungsrat mit dem vorliegenden Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren (OGB, bzw. ab 1. Juni 2013 Justizgesetz) Rechnung.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
Kontakt:
Andrea Langenegger
Juristische Mitarbeiterin Rechtsdienst Justiz- und
Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'97 (Dienstag, 7. Mai, 14-16 Uhr)
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