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Regierungsrat nimmt Verwaltungsgerichtsurteil in Sachen Überwälzung von Polizeikosten zur Kenntnis

Luzern (ots)

Das Verwaltungsgericht hat den Gesuchstellern gegen die Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei zum Teil Recht gegeben. Der Regierungsrat des Kantons Luzern nimmt das Urteil zur Kenntnis und prüft das weitere Vorgehen.

Als erster Kanton der Schweiz hat Luzern auf den 1. September 2012 festgelegt, dass bei unfriedlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise Kundgebungen, die Kosten für einen Polizeieinsatz neu auf Veranstalter und Randalierende überwälzt werden können.

Anlass dafür gab die kantonsrätliche Beratung eines Postulats über die Abgeltung von Polizeikosten an Anlässen. Aus der Diskussion des Postulats im Kantonsrat ging klar hervor, dass nicht nur bei Sportveranstaltungen, sondern insbesondere auch bei Kundgebungen, Kostenersatz für Polizeieinsätze geleistet werden soll. Dabei seien auch die Randalierenden stärker in die Pflicht einzubeziehen. Der Regierungsrat hat damals bereits darauf hingewiesen, dass eine Kostenüberwälzung bei Kundgebungen aufgrund der zu beachtenden Versammlungsfreiheit rechtsstaatlich herausfordernd sei.

Der Regierungsrat hat dem Postulat in der Folge mit einer Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei vom 5. Juni 2012 Rechnung getragen. Aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ging der Regierungsrat dabei davon aus, dass eine Regelung in dieser Verordnung rechtlich vertretbar sei. So erlaubt das Gebührengesetz ausdrücklich, Gebühren im Rahmen der Kostendeckung ? was hier der Fall ist ? in einer Verordnung festzulegen. Überdies enthält das Gesetz über die Luzerner Polizei die wichtigen Eckpunkte einer Gebühr für Polizeikosten bei Veranstaltungen. Der Kantonsrat wurde im Rahmen der Staatsrechnung über die Regelung in der Verordnung informiert.

Gegen die Verordnungsänderung haben verschiedene Parteien, Interessengruppen und Private ein Gesuch um Erlassprüfung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Mit Urteil vom 7. Mai 2013 gibt das Verwaltungsgericht den Gesuchstellern teilweise Recht und setzt einen Absatz der Verordnung ausser Kraft. Dabei wird insbesondere kritisiert, die Regelung hätte in einem Gesetz erfolgen sollen ? nicht in einer Verordnung ? und sie hätte eine Höchstgrenze der Gebühren beinhalten sollen.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement wird nun das Urteil des Verwaltungsgerichts eingehend prüfen und der Regierungsrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein mögliches Vorgehen wäre die Regelung der strittigen Punkte auf Gesetzesebene oder ein Verzicht auf eine Polizeikostenüberwälzung bei unfriedlichen Kundgebungen. Der vom Verwaltungsgericht aufgehobene Absatz der Verordnung wird ab sofort nicht mehr angewendet.

Kontakt:

Reto Ruhstaller
Juristischer Mitarbeiter Justiz- und Sicherheitsdepartement,
Rechtsdienst
Tel.: +41/41/228'59'22
(Erreichbarkeit: Donnerstag, 30. Mai. 2013, zwischen 10.30 und 11.30
Uhr)

Yvonne Schärli-Gerig
Regierungsrätin, Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/442'17'17
(Erreichbarkeit: Donnerstag, 30. Mai. 2013, zwischen 10.30 und 11.30
Uhr)

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