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Universitätsgesetz geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat schickt das überarbeitete Gesetz zur universitären Hochschulbildung (Universitätsgesetz) in eine breite Vernehmlassung. In seinem Vorschlag sind neben Anpassungen von Organisation und Zuständigkeiten auch die Ausweitung der strategischen Eigenverantwortung der Universität in Fragen der Finanzen und Errichtung neuer Fakultäten enthalten.

Im Jahr 2000 genehmigte das Luzerner Stimmvolk mit grossem Mehr die Gründung der Universität Luzern. Das Gesetz über die universitäre Hochschulbildung bildet seither die Grundlage für den Betrieb der Uni. Nach der erfolgreichen Gründungs- und Startphase soll dieses Gesetz nun an die heutigen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst werden.

Während der letzten 13 Jahre haben sich verschiedene Rahmenbedingungen verändert. So haben sich auf kantonaler Ebene beispielsweise die allgemeinen Zuständigkeiten der Kantonsbehörden durch das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen leicht verschoben und mit der Public Corporate Governance wurden zusätzliche Instrumente für die Steuerung kantonaler Beteiligungen an verwaltungsexternen Organisationen geschaffen.

Übernahme der neuen Steuerungsinstrumente

Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf nimmt diese Veränderungen auf. So wird der Regierungsrat neu eine Eignerstrategie für die Universität erstellen. Er genehmigt künftig den jährlichen Leistungsauftrag der Universität mit einem Finanzierungsbeschluss. Die zweckmässige Organisation der Universität und deren Organe sind für eine effiziente Führung wichtig. Dazu gehört die wichtige Stellung der zentralen Dienste. Auch werden die Wahl des Rektors und die Zusammensetzung der universitären Organe wie dem Senat neu geregelt.

Universität organisiert sich selbst

Wie bis anhin soll sich die Universität weitgehend selbst organisieren können. Es obliegt der Verantwortung der Universität, ihre Strategie so zu bestimmen, dass sie die ihr zur Verfügung gestellten Mittel effizient einsetzt. Zuständig für die Errichtung neuer Fakultäten ist der Universitätsrat. Über das Schicksal der heute bestehenden Fakultäten soll demgegenüber weiterhin der Gesetzgeber befinden können. Sie werden neu benannt, weil die heutigen Bezeichnungen veraltet sind.

Da steigende Studierendenzahlen in der ganzen Schweiz immer wieder ein Thema sind - insbesondere auch bei ausländischen Studierenden - müssen Zulassungsbeschränkungen und Studiengebühren besonders sorgfältig geregelt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird zudem auf Gesetzesstufe eine Grundlage geschaffen, um für ausländische Studierende weiterhin höhere Studiengebühren festlegen zu können.

Der Gesetzesentwurf wird am 5. Juli in die breite Vernehmlassung geschickt. Bis am 8. Oktober können interessierte Kreise zum Gesetz Stellung nehmen. Zu Beginn des kommenden Jahres soll die Botschaft mit den eingearbeiteten Rückmeldungen im Kantonsrat behandelt werden; das Inkrafttreten ist auf Herbst 2014 vorgesehen.

Die bedeutendsten Änderungen im Überblick

Chancengleichheit: Der Entwurf legt fest, dass sich die Uni Luzern für die Beseitigung jeglicher Diskriminierung einsetzt und Rahmenbedingungen schafft, die dem Respekt für die Verschiedenheit der Studierenden und Mitarbeitenden förderlich sind.

Lehr- und Forschungsfreiheit: Das Einhalten der geltenden Regeln der wissenschaftlichen Praxis und integres Verhalten durch die Forschenden sind unabdingbare Voraussetzungen für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Wissenschaft. Neu soll deshalb eine Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden, welche die Universität verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Reputationsschäden verhindert werden können.

Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Luzern wird explizit festgehalten.

Kantonale Behörden: Der Kantonsrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den Voranschlag, den politischen Leistungsauftrag und das Globalbudget. Der Regierungsrat wählt wie bisher den Universitätsrat, erlässt aber neu für die Universität eine Eignerstrategie, was den Vorgaben der Public Corporate Governance entspricht.

Fakultäten: Neu werden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen der bestehenden Fakultäten ins Gesetz aufgenommen. Zudem wird im Entwurf ausdrücklich die Kompetenz des Universitätsrats als strategisches Leitungsorgan festgehalten, neben den im Gesetz verankerten Fakultäten neue errichten zu können. Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Finanzierung einer neuen Fakultät aufgezeigt werden muss.

Organe der Universität: Die Universität soll ihre Organisation weitgehend autonom gestalten können. Die Wahl des Rektors/ der Rektorin erfolgt wie bisher durch den Universitätsrat.

Der Senat wird neu als gesamtuniversitäres Führungs- und Koordinationsorgan bestimmt. In dieser Funktion befasst er sich insbesondere mit akademischen Angelegenheiten und bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor. Neu wird die Mitgliederzahl von 9 auf 12 erhöht. Die Wahl der Dekane (Leitung der Fakultät) bedarf neu der Bestätigung durch den Rektor oder die Rektorin.

Studierende: Zulassungsbeschränkungen sollen auch im neuen Gesetz unverändert möglich bleiben: Der Universitätsrat kann wie bisher für einzelne Fakultäten oder Studiengänge bei mangelnder Aufnahmekapazität unter bestimmten Bedingungen Zulassungsbeschränkungen erlassen. Neu kann der Universitätsrat die Zulassungsbeschränkung auf Studierende aus dem Ausland eingrenzen. Die bestehende Studentische Organisation (SOL) der Uni wird neu ausdrücklich erwähnt.

Universitätspersonal: Der so genannte Mittelbau einer Universität umfasst die Assistierenden, Oberassistierenden, die unbefristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie die Lehr- und Forschungsbeauftragten (insgesamt rund zwei Drittel der Anstellungen). Dieser neue Paragraph trägt der grossen Bedeutung des Mittelbaus an der Universität Luzern Rechnung, indem er ihre Zugehörigen zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des kantonalen Rechts zusammenfasst. Die Mittelbauorganisation (MOL) soll analog der Studierendenorganisation ausgestaltet sein.

Strategiereferenz

Diese Botschaft dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Innovations- und Wissenstransfer

Anhänge:

- Vernehmlassungsbotschaft

- Unterlagen sind abrufbar unter www.lu.ch/bkd_vernehmlassungen

Anhänge:

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11068_20130705_Botschaft.pdf

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
(erreichbar heute Freitagnachmittag bis 16.30 Uhr - Rückruf zwischen
16.30 und 17.30 Uhr)
E-Mail: reto.wyss@lu.ch

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