Kommission stimmt Korporationsgesetz und Änderung der Magistratenbesoldungsordnung zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission SPK tritt auf die Botschaft eines neuen Gesetzes über die Korporationen (B 82) ein. Mit der Vorlage wird ein Spezialgesetz geschaffen, das den Bedürfnissen der Korporationen Rechnung trägt. Auch den Änderungen der Magistratenbesoldungsordnung (B 83) stimmt die Kommission zu.
Bereits bei der Ausarbeitung des neuen Gemeindegesetzes war klar, dass dieses in seiner umfassenden Regelungsdichte und mit seinen spezifisch auf Einwohnergemeinden zugeschnittenen Anforderungen für die Korporationen nicht passend wäre. Auch im Rahmen der Verfassungsrevision stand der Gemeindestatus der Korporationen zur Diskussion. Da die Gesetzgebung für die Korporationen aufgeschoben wurde, gelten für diese derzeit noch die Bestimmungen des alten Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass diese Bestimmungen teilweise überholt und nicht auf die spezifischen Eigenarten der Korporationen zugeschnitten sind. Die SPK begrüsst den Gesetzesentwurf und stellt fest, dass nicht zuletzt aufgrund des frühzeitigen Einbezugs der Korporationen, eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung erarbeitet wurde. Diese erlaubt, Bewährtes weiterzuführen. Begrüsst werden insbesondere auch die gesetzliche Grundlage für Vereinigungen und Aufhebungen oder die Schaffung der Möglichkeit der Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft. Als zweckmässig beurteilt die Kommission schliesslich die Festlegung einer Einbürgerungstaxe von maximal 5000 Franken. Insgesamt resultieren mit der Vorlage für die Korporationen weniger Vorschriften und mehr Eigenverantwortung.
Die Botschaft wurde anlässlich der Sitzung vom 16. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Daniel Gloor, FDP Sursee, vorberaten und wird voraussichtlich in der Novembersession im Kantonsrat behandelt.
Ja zu Änderungen der Magistratenbesoldungsordnung
Weiter hat die Staatspolitische Kommission die Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Entwurf einer Änderung der Besoldungsordnung für die Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber betreffend Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten des Kantonsgerichtes vom 2. Juli 2013 (B 83) behandelt. Auch auf diese Botschaft tritt die Kommission ein. Den Änderungen stimmt sie zu.
Die Änderung der Besoldungsordnung ist notwendig, weil mit der Schaffung des Kantonsgerichts die Abteilungsführung und die Gerichtsleitung neu geregelt und getrennt wurden. Die Abteilungspräsidien übernehmen zusätzliche Fach- und Führungsverantwortung in den einzelnen Rechtsgebieten. Dass dieser Mehraufwand und die zusätzliche Verantwortung auch bei den Abteilungspräsidien mit einer Zulage abgegolten werden, ist richtig. Die vorgeschlagene Zulage betraglich angemessen. Auch nach der Annahme der Vorlage gibt es aufgrund der Reorganisation insgesamt weniger Zulagenberechtigte als früher.
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Daniel Gloor
Präsident der Staatspolitischen Kommission
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