Kantonale Aufsicht über Gemeinden wird neu organisiert
Luzern (ots)
Die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern sagt mit 62,21 Prozent Ja zur Neuorganisation der kantonalen Aufsicht über die Gemeinden. Damit werden die bisherigen Aufgaben der Regierungsstatthalter und der Regierungsstatthalterin im kommenden Jahr in die kantonale Verwaltung integriert.
«Die Bevölkerung hat erkannt, dass es in einem sich stets verändernden Umfeld neue Lösungen auch für kantonale Aufgaben braucht», zeigt sich die zuständige Regierungsrätin Yvonne Schärli- Gerig zufrieden. Die vorgeschlagene Neuorganisation der kantonalen Aufsicht über die Gemeinden sei praktikabel und sinnvoll und unterstütze die Bestrebungen der Regierung und des Kantonsrats für einen gut organisierten Kanton.
Die Regierungsrätin weist darauf hin, dass dem Regierungsrat die dezentrale Aufgabenerfüllung nach wie vor ein grosses Anliegen sei. Die Verfassung sage aber auch, dass sich die Aufgaben dafür eigenen sollen und der wirtschaftliche Einsatz der Mittel eine dezentrale Lösung erlauben müsse. «Dezentrale Standorte sind dort sinnvoll, wo Bürgerinnen und Bürger die Dienstleitungen des Kantons direkt in Anspruch nehmen: Wichtig sind beispielsweise ein dezentrales Gerichtswesen, regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die dezentralen Standorte der Kantonsschulen.» Mit den Aufsichtsbehörden über die Gemeinden hätten Bürgerinnen und Bürger nicht direkt zu tun. Bereits heute holen sich die Gemeinden in vielen Bereichen Auskünfte bei den Departementen und ihren Dienststellen. Die Aufgaben der Regierungsstatthalter hätten sich im vergangenen Jahrzehnt durch die Neuorganisation des Kantons und durch neue Gesetze vom Bund stark gewandelt. Zudem habe sich der Umfang ihrer Aufgabe n zusehends verkleinert: «Die Bevölkerung hat erkannt, dass in dieser Situation eine neue Lösung für die Gemeindeaufsicht nötig ist», so Yvonne Schärli-Gerig.
Die neuen Gesetze wurden vom Kantonsrat zusammen mit der Verfassungsänderung bereits beraten und verabschiedet. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum; das heisst, die Referendumsfrist ist abzuwarten. Wird kein Referendum ergriffen, können die Gesetzesänderungen auf den 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dem grossen Informationsbedürfnis der Gemeinden wird der Kanton Rechnung tragen und sie zur gegebenen Zeit informieren.
Die detaillierten Abstimmungsresulatate finden Sie unter: www.lu.ch/abstimmungen. Die Kontaktaufnahme für Rückfragen an Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig erfolgt über die Staatskanzlei (bitte Zeitfenster beachten).
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