Parlamentarische Kommission sagt Ja zu neuem Universitätsgesetz
Luzern (ots)
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates heisst das neue Universitätsgesetz (B 95) mit 10 Ja bei 3 Enthaltungen gut. Die sehr erfolgreiche Universität bekommt so ein Gesetz, das an die neuesten Anforderungen angepasst ist und die Universität für die Zukunft rechtlich optimal ausrüstet.
Am 16. Dezember 2013 und am 13. Januar 2014 hat sich die EBKK intensiv mit dem Universitätsgesetz B 95 befasst. Sie liess sich durch den Bildungsdirektor und die Verwaltung ausführlich informieren und hielt mit den Rektoren Paul Richli (Universität) sowie Markus Hodel (Hochschule Luzern) ein Hearing zum Thema Errichtung einer Wirtschaftsfakultät an der Universität ab. Nun ist nach erster Beratung die Vorlage bereit für den Kantonsrat, wo sie an der kommenden Januarsession behandelt wird.
In einem knappen Entscheid votierte die EBKK dafür, die einzelnen Fakultäten im Gesetz nicht zu nennen. Dies ist auch in anderen Kantonen so üblich. Die EBKK will, dass die Universität weiter im Markt gewünschte Angebote ohne zeitliche Verzögerung bereitstellen kann, um so im Wettbewerb mit schweizerischen und ausländischen Universitäten bestehen zu können.
Bekenntnis zur Wirtschaftsfakultät
Die Wirtschaftsfakultät an der Universität wurde im Rahmen der Diskussion über den Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die Hochschulentwicklung im Kanton Luzern im Frühjahr 2012 mehrheitlich ausdrücklich gewünscht. Dieses Bekenntnis gilt für die Mehrheit der EBKK bis heute.
Die Universität Luzern weist unter den Schweizer Universitäten eine Besonderheit auf: Ihre Gründung erfolgte im Jahr 2000 durch eine Volksabstimmung mit grossem Mehr. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Kantonsrat als gewählte Volksvertretung über eine wichtige Stellung bei der Behandlung von Universitätsfragen verfügt. Diese Stellung ist nach Ansicht der EBKK mit dem neuen Gesetz gewährleistet. Der Kantonsrat soll, wie in der Vernehmlassung zu B 95 gewünscht, weiterhin sowohl über die Errichtung als auch über die Schliessung von Fakultäten befinden.
13 Jahre nach der Universitätsgründung ist nach Überzeugung der EBKK eine Gesetzesrevision angezeigt. Das rasche Wachstum der Universität erfordere eine Anpassung in Bezug auf den Betrieb und die Organisation, die veränderten Rahmenbedingungen - vor allem an das Public Corporate Governance Gesetz (PCG) - und die Sicherstellung der Entwicklungsmöglichkeiten von Lehre und Forschung.
Kontakt:
Rolf Bossart
Präsident EBKK
Tel. 079 921 63 63