Arbeitslosenhilfsfonds: Administrative Entlastung für Arbeitgeber
Luzern (ots)
Der Regierungsrat schlägt eine Vereinfachung bei der Erhebung der Beiträge für den Arbeitslosenhilfsfonds vor. Er will den administrativen Aufwand für die Arbeitgeber mit einem Systemwechsel massiv verringern. Ausserdem sollen sie neu jährlich einen Beitrag in den Fonds einzahlen, statt wie bisher je nach Bedarf. Mit dem Geld aus dem Arbeitslosenhilfsfonds finanzieren Kanton und Gemeinden Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Projekte zur Integration von Ausgesteuerten.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds. Die Änderung betrifft die Erhebung der Beiträge für den Arbeitslosenhilfsfonds. Anlass für die Gesetzesänderung ist die Motion M 6 von Guido Durrer, welche die Abschaffung des Arbeitslosenhilfsfonds gefordert hatte und vom Kantonsrat im Juni 2012 als Postulat erheblich erklärt worden war.
"Bürokratischer Aufwand wird auf ein Minimum reduziert"
Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Luzerner Arbeitgeber auch weiterhin Gelder in den Arbeitslosenhilfsfonds einzahlen. Er ist der Ansicht, dass die Unternehmen auch im Bereich der Arbeitslosigkeit eine soziale Mitverantwortung tragen sollen. Mit einem Systemwechsel soll der administrative Aufwand für sie jedoch massiv gesenkt werden. Die Beiträge für den Arbeitslosenhilfsfonds sollen neu durch die Familienausgleichskassen erhoben werden, dies im gleichen Arbeitsschritt mit den Zahlungen der Arbeitgeber zur Finanzierung der Familienzulagen. Mit dem Systemwechsel komme man einem wichtigen Grundanliegen der Unternehmen, insbesondere der KMU-Betriebe nach, erklärt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. "Mit der vorgeschlagenen Korrektur im Gesetz können wir den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und Arbeitgeber auf ein absolutes Minimum reduzieren", ist Graf überzeugt.
Neu jährliche Einzahlung in den Fonds
Mit dem Systemwechsel schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass der Fonds regelmässig geäufnet wird. Gemäss dem bestehenden Gesetz ist dies nur dann der Fall, wenn dies der Regierungsrat aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt beschliesst. Letztmals wurden Beiträge für die Jahre 2009 und 2010 erhoben. In den folgenden zwei Jahren wurde wegen des unverhältnismässig hohen Verwaltungsaufwandes nachträglich darauf verzichtet. Neu sollen die Arbeitgeber im Kanton Luzern jährlich einen Beitrag in den Arbeitslosenhilfsfonds einzahlen. Hierzu bestimmt der Regierungsrat einen Beitragssatz, der von der Höhe der Reserven des Arbeitslosenhilfsfonds abhängt, maximal aber 0.2 Promille der jährlichen Lohnsumme des jeweiligen Arbeitgebers beträgt.
64 Franken im Jahr bei einer Lohnsumme von einer Million
Berechnungen haben gezeigt, dass der Arbeitslosenhilfsfonds jährliche Mittel von rund 800'000 Franken benötigt. Die Lohnsumme aller Betriebe im Kanton Luzern beläuft sich auf etwa 12.7 Milliarden Franken im Jahr. Um den Mittelbedarf für den Arbeitslosenhilfsfonds zu decken, müsste der Beitragssatz zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrags bei 0.064 Promille festgesetzt werden. Dies heisst konkret: Weist ein beitragspflichtiger Arbeitgeber eine jährliche Lohnsumme von einer Million Franken aus, müsste er bei einem Beitragssatz von 0.064 Promille pro Jahr 64 Franken in den Arbeitslosenhilfsfonds einzahlen.
Fonds finanziert Projekte gegen Arbeitslosigkeit
Mit den Mitteln aus dem Arbeitslosenhilfsfonds finanzieren der Kanton und die Gemeinden verschiedene arbeitsmarktliche Massnahmen, die nicht vom Bund unterstützt werden. Dabei geht es beispielsweise um Projekte zur Beschäftigung von ausgesteuerten Personen oder Massnahmen im Zusammenhang mit Massenentlassungen. Mit den Geldern aus dem Arbeitslosenhilfsfonds soll Arbeitslosigkeit bekämpft und die Wiedereingliederung von Ausgesteuerten in den Arbeitsmarkt gefördert werden. "Der Nutzen dieser Programme ist unbestritten. Integrationsprogramme fördern die Arbeitsmarktfähigkeit von Arbeitslosen und davon profitiert wiederum die Wirtschaft", so Graf.
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
Kontakt:
Regierungsrat Guido Graf Vorsteher
Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. 041 228 60 81
E-Mail: information@lu.ch
www.lu.ch
Rolf Frick
Leiter Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons
Luzern
Tel. 041 228 60 87