Kanton Luzern legt teilrevidierten Richtplan öffentlich auf
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern hat seinen Richtplan einer Teilrevision unterzogen und legt diese Änderung ab dem 29. Juli 2014 öffentlich auf. Die Revision ist zur Umsetzung der Vorgaben des neuen Raumplanungsgesetzes nötig. Ziel der Änderungen ist es, die Zersiedelung zu stoppen und mit dem Boden haushälterisch umzugehen.
Am 1. Mai 2014 traten auf nationaler Ebene die neuen Vorgaben des Raumplanungsgesetzes (RPG) in Kraft. Diese Teilrevision erfordert eine Änderung des kantonalen Richtplans. Die wichtigsten Anpassungen ergeben sich direkt aus dem RPG:
- Mit dem Boden soll haushälterisch umgegangen werden. - Siedlungen sollen sich nach innen entwickeln und besser auf den Verkehr abgestimmt werden. - Vorhaben mit Auswirkungen auf Raum und Umwelt müssen über die Kantons- und Gemeindegrenzen hinweg koordiniert werden.
Zügige Revision für Rechtssicherheit
Solange die Richtplanrevision vom Bundesrat nicht genehmigt ist, darf die Bauzonenfläche im Kanton insgesamt nicht mehr vergrössert werden («Bauzonenmoratorium»). Der Kanton Luzern hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Teilrevision des Richtplans rasch durchzuführen und damit schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Vom 29. Juli bis 26. September 2014 wird die Richtplanrevision öffentlich aufgelegt und bei Parteien, Verbänden und Organisationen in die Vernehmlassung gegeben. Der Kantonsrat soll im Frühling 2015 über den bereinigten Entwurf entscheiden können, damit die angestrebte Genehmigung durch den Bundesrat bis Ende 2015 möglich wird.
Wachstum in jeder Gemeinde
Das Raumplanungsgesetz definiert das Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum als massgebendes Kriterium für die Dimensionierung der Bauzonen. Der Kanton Luzern rechnet damit, dass die Bevölkerung bis 2035 um ca. 50'000 Personen auf rund 435'000 Einwohnerinnen und Einwohner wächst und die Zahl der Arbeitsplätze um ca. 30'000 zunimmt. Das Wachstum soll wie bisher schwergewichtig in den Gemeinden auf den Entwicklungsachsen stattfinden.
Aus den Prognosen ergibt sich ein durchschnittliches kantonales Bevölkerungswachstum von 0,52 Prozent pro Jahr. Um dieses Wachstum räumlich zu differenzieren, wurden Gemeindekategorien gebildet. Der Richtplan legt für jede Gemeindekategorie spezifische Wachstumsraten fest. Damit kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerungsentwicklung vor allem in Gemeinden mit einer guten Verkehrsverbindung stattfindet. Die Gemeinden müssen diese Vorgaben in ihren kommunalen Nutzungsplänen berücksichtigen. Das Siedlungsgebiet jeder Gemeinde ist im kantonalen Richtplan bezeichnet und umfasst die rechtskräftigen Bau- und Reservezonen.
Weiter macht der teilrevidierte Richtplan Aussagen über die Siedlungsentwicklung, die Verankerung des Agglomerationsprogramms, strategische Arbeitsplatzgebiete, Mobilität, Landschaft und Energie.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Perspektiven für die Landschaft - Solidarische Gesellschaft - Firmenfreundliches Umfeld - Leistungsfähige Verkehrssysteme
Anhang Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11975_20140703_RiPl.pdf
Kontakt:
Mike Siegrist
Kantonsplaner Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi)
041 228 51 89
mike.siegrist@lu.ch