Kommission begrüsst Aufhebung des Grundbuch-Gesetzes
Luzern (ots)
Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat vor, das Grundbuch-Gesetz aufzuheben und die notwendigen Regeln ins Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuches aufzunehmen. Die zuständige Kommission des Kantonsrates sprach sich für eine umfassende Publikation der Handänderungsdaten im Luzerner Kantonsblatt aus. Eine rein elektronische Publikation lehnt sie ab.
Die Kommission Justiz und Sicherheit JSK hat unter dem Vorsitz von Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) eine Revision des Grundbuch-Gesetzes des Kantons Luzerns vorberaten. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1930 und ist auf die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs angelegt und heute zu grossen Teilen veraltet. Der Bund hat das Sachenrecht im Zivilgesetzbuch und die eidgenössische Grundbuchverordnung in den letzten Jahren revidiert. Mit dem neuen Bundesrecht sind den Kantonen neue Regelungskompetenzen übertragen worden. Insbesondere können die Kantone verschiedene Verfahren (z.B. das öffentliche Bereinigungsverfahren) regeln und in einigen Bereichen vom Bundesrecht abweichende oder ergänzende Regelungen erlassen. Inhaltlich sind kantonale Gesetzesbestimmungen nur noch in einem deutlich geringeren Umfang als bisher nötig. Vorgesehen ist, das luzernische Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch mit Bestimmungen zu den gesetzlichen Grundpfandrechten des kantonalen Rechts, zur Führung und zur Organisation der Grundbuchverwaltung sowie zu den Abgaben für die Eintragung von Eigentum und Grundpfandrechten zu ergänzen und das bisherige Grundbuch-Gesetz aufzuheben.
Weiterhin umfassende Veröffentlichung von Handänderungsdaten
Der Regierungsrat schlägt eine Reduktion der im Kantonsblatt zu publizierenden Handänderungsdaten von Grundstücken vor. Diese Anpassung geht auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Trotzdem sprach sich die JSK grossmehrheitlich dafür aus, die Publikation der Daten wie bisher ausführlich vorzunehmen. Sie beantragt dem Kantonsrat, dass weiterhin neben anderen Daten auch die Fläche, die Grundstückart und die Gebäudeart zu publizieren sind. Ein Teil der Bevölkerung sei an diesen Daten interessiert und die Publikation schaffe Transparenz auf einem Markt mit einem beschränkten Gut. Die JSK sprach sich auch deutlich dagegen aus, die Publikation der Handänderungsdaten nur noch auf dem Internet vorzunehmen.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich an der September Session beraten.
Kontakt:
Armin Hartmann
Präsident Kommission Justiz und Sicherheit
Tel. 041 933 27 28