Luzerner Regierungsrat wählt 19 amtliche Verteidiger
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat 19 amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger gewählt. Ab 2015 nehmen sie die Interessen von Mandanten in Strafverfahren wahr, die keine eigene Rechtsvertretung haben. Die Amtsdauer ist auf vier Jahre begrenzt.
Der Regierungsrat hat für die Amtsdauer 2015 bis 2018 neu 19 statt wie bisher elf amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger akkreditiert. Die Wahl erfolgte an der Sitzung vom 18. November 2014. Von den bisherigen Rechtsvertreterinnen und -vertreter haben sich zehn Personen erneut zur Wahl gestellt. Für die neu zu besetzenden Plätze konnten sich Anwältinnen und Anwälte bewerben, die vornehmlich im Strafrecht arbeiten und den Nachweis erbrachten, dass gegen sie keine sanktionierten Disziplinarverfahren durchgeführt wurden. Diese Bescheinigung der Aufsichtsbehörde mussten auch die bisherigen amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger vorlegen (vgl. Medienmitteilung zur Neuregelung des Wahlverfahrens). Alle Bewerberinnen und Bewerber hatten sich zudem für Pikettdienste zur Verfügung zu stellen.
Mandate werden auf mehrere Schultern verteilt
Mit der Einführung der Schweizer Strafprozessordnung im Jahr 2011 hat sich der Bedarf an amtlichen Verteidigerinnen und Verteidigern generell erhöht. Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Wahlverfahrens (Parteizugehörigkeit ist kein Wahlkriterium) für die kommende Amtsperiode hat der Regierungsrat beschlossen, deren Anzahl von heute elf auf 19 Personen anzuheben. Damit kann erreicht werden, dass die seit 2011 gestiegene Arbeitslast auf mehrere Schultern verteilt und so eine möglichst optimale und hochwertige Strafverteidigung sichergestellt wird.
18 Bewerbungen auf neun neue Plätze
Auf die neu zu besetzenden neun Plätze meldeten 18 Anwältinnen und Anwälte ihr Interesse an. Die Auswahl erfolgte nach dem geforderten Anforderungsprofil, wobei das Vorliegen der Negativbescheinigung der Aufsichtsbehörde, die fachliche Erfahrung und die hohe zeitliche Verfügbarkeit die massgebenden Kriterien für die Wahl darstellten.
Als neue amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger für die Amtsdauer 2015-2018 sind gewählt: Rita Gettkowski, Luzern (bisher); Beat Hess, Luzern (bisher); Reto Ineichen, Luzern (bisher); René Merz, Luzern; Daniele Moro, Luzern (bisher), Heinz Ottiger, Luzern (bisher); Viktor Peter, Willisau (bisher); Thomas Rothenbühler, Luzern (bisher); Urs Rudolf, Emmenbrücke (bisher), Hans Jörg Wälti, Luzern (bisher); Johann Burri, Luzern (neu); Michael Häfliger, Luzern (neu); Christoph Henzen, Emmenbrücke (neu); Mischa J. Mensik, Meggen (neu); Mario Schenkel, Luzern (neu), Arno Thürig, Luzern (neu); Luzia Vetterli, Emmenbrücke (neu); Thomas Wüthrich, Luzern (neu); Stephan Zimmerli, Luzern (neu).
Die Amtsperiode der neu gewählten amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger beginnt am 1. Januar 2015. Die Liste wird auf der Website des Kantonsgerichts (www.gerichte.lu.ch) publiziert.
Medienmitteilung zur Neuregelung des Wahlverfahrens vom 15. Januar 2014: http://ow.ly/EM7kE
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