Volksinitiative Aufteilung Pflegefinanzierung: zweite Fristverlängerung nötig
Luzern (ots)
Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» soll ein zweites Mal verlängert werden. Die Luzerner Regierung braucht Zeit bis Ende 2015, um Elemente für einen allfälligen Gegenvorschlag zu evaluieren. Sie will mit steuernden und kostensenkenden Instrumenten den steigenden Kosten in der Pflegefinanzierung begegnen.
Am 27. Januar 2014 hat der Luzerner Kantonsrat die Frist für die Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» bis zum 31. März 2015 verlängert. Parallel dazu erhielt die Regierung im Rahmen der Umsetzung der Motion M 284 von Erwin Arnold (Einleitung Revision Pflegefinanzierungsgesetz) den Auftrag, einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu erarbeiten. Dieser Gegenvorschlag sah die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Begrenzung der Restkosten durch die Vorgabe von kantonalen Maximaltarifen vor. Er wurde in der Vernehmlassung jedoch von sämtlichen im Kantonsrat vertretenen Parteien, vom Verband Luzerner Gemeinden und der Mehrheit der Gemeinden sowie den Leistungserbringern abgelehnt. Als Hauptgrund wurde angeführt, die Vorgabe von kantonalen Maximaltarifen würde der Gemeindeautonomie beziehungsweise der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden widersprechen.
Ein neuer Gegenvorschlag könnte nun den Anliegen der Gemeinden Rechnung tragen. Um das Kostenwachstum in der Pflegefinanzierung zu bremsen und die Gemeinden zu entlasten, braucht es Instrumente um die Restkosten zu begrenzen, welche die Gemeinden gemäss Pflegefinanzierungsgesetz übernehmen müssen. Wie Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, ist eine Begrenzung der Restfinanzierungskosten ohne Qualitätsabbau möglich. Für die Ausarbeitung eines solchen allfälligen Gegenvorschlags beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat eine erneute Fristverlängerung bis Ende 2015.
Initiative verlangt Kantonsbeteiligung von 50 Prozent
Die Initianten der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» machen geltend, der Kanton Luzern hätte im Vorfeld zur Abstimmung die Auswirkungen des Pflegefinanzierungsgesetztes beschönigt dargestellt. Anstelle der prognostizierten Mehrkosten von 40 Millionen Franken hätten die Gemeinden mehr als 70 Millionen Franken Zusatzkosten übernehmen müssen. Aus diesem Grund seien viele Gemeinden in grosse finanzielle Probleme geraten und hätten Sparpakete verabschieden und Steuererhöhungen beschliessen müssen. Die Initianten verlangen darum, dass sich der Kanton Luzern zu 50 Prozent an den Kosten der Pflegefinanzierung beteiligen soll.
Herausforderung sind hohe Pflegekosten
Die Volksinitiative löst jedoch das grundsätzliche Problem der hohen Pflegekosten sowie die von den Gemeinden bemängelte ungenügende Kostensteuerung nicht. Sie hätte lediglich eine Kostenverschiebung zulasten des Kantons zur Folge. 2013 haben die Luzerner Gemeinden total rund 100 Millionen Franken für die Restkostenfinanzierung aufgewendet. Der Kanton müsste die zusätzlich finanzielle Belastung von rund 50 Millionen Franken mit weiteren Sparmassnahmen oder einer Steuerfussanpassung kompensieren.
Kasten: Pflege- und Spitalfinanzierung
Die Evaluation der finanziellen Aufwendungen aus der Pflegefinanzierung hat aufgezeigt, dass die effektiven jährlichen Mehrkosten der Gemeinden 46,5 Millionen Franken betrugen. Im Sinne der Bundesgesetzgebung erfolgte im Gegenzug eine finanzielle Entlastung der Heimbewohner und die Pflegebeiträge der Krankenversicherer wurden mittels Tariffestlegung begrenzt. Bei Erlass des Pflegefinanzierungsgesetzes wurde die Finanzierung der Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege als Gemeindeaufgabe bestätigt. Die Spitalfinanzierung hingegen ist eine kantonale Aufgabe. Im Sinne der Bundesgesetzgebung wird der Kanton Luzern durch den 2012 erfolgten Systemwechsel mit rund jährlich 60 Millionen Franken mehr belastet. Die Entlastung im Bereich Spitalfinanzierung erfolgte zugunsten der Krankenversicherer und Privatspitäler.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Flächendeckende Grundversorgung
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