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Einleitung einer administrativen Untersuchung in der Dienststelle Informatik

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat eine administrative Untersuchung in der Dienststelle Informatik durch einen externen Beauftragten angeordnet. Er will wissen, ob in dieser Dienststelle zwischen 2009 und 2011 Umstände und Abläufe vorlagen, welche möglicherweise strafrechtlich relevante Vorgänge begünstigten, und ob diese Verhältnisse in der Zwischenzeit behoben wurden.

Der Luzerner Regierungsrat hat zwei wesentliche Interessen bei der Aufarbeitung von Unregelmässigkeiten in der Dienststelle Informatik (DIIN) des Finanzdepartements. Erstens will er wissen, ob in der DIIN im Zeitraum von 2009 bis 2011 Umstände und Abläufe vorlagen, welche möglicherweise strafrechtlich relevante Vorgänge begünstigten, und ob diese Verhältnisse in der Zwischenzeit behoben wurden. Zweitens geht es darum zu klären, wie der Kanton Luzern seine Interessen am besten wahren kann, falls ihm aus den Vorkommnissen in der DIIN ein Schaden entstanden ist.

Der Regierungsrat hat deshalb Kurt Grüter, den ehemaligen Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle, mit einer administrativen Untersuchung in der Dienststelle betraut. Er soll folgende Fragen beantworten:

- Bestanden in der DIIN administrative Verhältnisse und Abläufe, 
welche die Verstösse gegen das Beschaffungs-, Kredit- und Strafrecht 
begünstigten? 

- Sind allfällige derartige Verhältnisse und Abläufe inzwischen 
beseitigt und zeigen die bereits ergriffenen Massnahmen Wirkung? 
Haben insbesondere die vom Finanzdepartement und vom Regierungsrat in
den Jahren 2012 und 2013 eingeleiteten Massnahmen zu konkreten 
Verbesserungen im Beschaffungsbereich geführt? 

- Gibt es weitere Massnahmen, welche in der DIIN, möglicherweise 
auch in der ganzen kantonalen Verwaltung, ergriffen werden müssten, 
um derartige Vorfälle künftig zu verhindern?

Im Weiteren werden Abklärungen zum optimalen Vorgehen zur Geltendmachung allfälliger Schadenersatzforderungen vorgenommen.

Bisherige Abklärungen und Massnahmen

Untersuchungen der Finanzkontrolle sowie externe, vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hatten gezeigt, dass in der DIIN zwischen 2009 und 2011 in mehreren Fällen das Beschaffungs- und das Kreditrecht verletzt wurden. Ausserdem ergaben sich Anhaltspunkte für einen Verdacht auf ungetreue Amtsführung. Deshalb reichte der Regierungsrat Ende März 2013 Strafanzeige gegen den damaligen Dienststellenleiter ein. Die entsprechende Strafuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Darüber hinaus hat der Regierungsrat in den vergangenen Jahren weitere Massnahmen zur Behebung der Defizite bei den komplexen Beschaffungen im IT-Bereich ergriffen. Dazu gehören die Einführung eines internen Kontrollsystems für Werteflüsse per Juli 2011, die Einführung des elektronischen Bestellanforderungsprozesses, die Verstärkung des beschaffungsrechtlichen Supports sowie die Anpassung der Unterschriftenkompetenz.

   Darüber wurde die Öffentlichkeit vom Regierungsrat bereits am 26. 
Juni 2013 an einer Medienorientierung ausführlich informiert: 
http://bit.ly/1w5Rls9

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern: www.lu.ch

Auskünfte erteilt ausschliesslich:


Regierungspräsident Robert Küng

041 228 50 41 (am Montag, 22.12.2014, erreichbar von 11-12 Uhr)

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