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Gegendarstellung des RVK zur Studie der CSS Versicherung: "Nachhaltige Gestaltung des Risikoausgleichs in der Schweizer Krankenversicherung"

Luzern (ots)

Der RVK als Vertreter der kleinen und mittleren
Krankenversicherer nimmt Stellung zur Studie der CSS Versicherung,
die am 27. Juni 2006 in Bern präsentiert worden ist.
Ursprünglicher Wille des Gesetzgebers
Die Institution des Risikoausgleichs wurde erstmals mit einem
dringlichen Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die
Entsolidarisierung in der Krankenversicherung vom 13.12.1991
eingeführt und dann mittels entsprechender Verlängerung dieses
Notrechts in das neue KVG überführt. In der bundesrätlichen Botschaft
zum neuen KVG vom 6. November 1991 wird auf Seite 127 dargelegt, dass
der Risikoausgleich ein "Problem des Übergangs" darstelle. Ferner
wird in der Botschaft an derselben Stelle erwähnt: "Der
Risikoausgleich wird nur für eine beschränkte Zeit eingeführt." Dies
ist durchaus richtig, zumal ein Risikoausgleich auch zu einer an sich
unerwünschten Strukturerhaltung in der Krankenversicherung führen
kann. Aus diesem Grund steht denn auch im derzeit noch gültigen KVG
unter Art. 105 Abs. 4: "Der Risikoausgleich ist auf die Dauer von
zehn Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes (1.1.1996) befristet." In
derselben bundesrätlichen Botschaft lesen wir auf Seite 28 auch
folgende Passage: "Sie ( die Expertenkommission ) hält am Grundsatz
einer Versicherung mit einer unbeschränkten Zahl autonomer
Versicherer fest." Damit stellt sich die Frage, ob die damaligen
Prinzipien keine Geltung mehr haben sollen oder falsch waren.
Die Zahlen lassen nach 10-jähriger Erfahrung noch keine
abschliessende Beurteilung zu. Deshalb entschied das Parlament 2004
den Risikoausgleich um weitere fünf Jahre unverändert bis 2010 zu
verlängern, um zusätzliche Erfahrungen zu sammeln. Der Ständerat hat
im März 2006 eine Revision des Risikoausgleichs gutgeheissen, die den
bisherigen Risikoausgleich um das Kriterium "Spitalaufenthalt im
Vorjahr" ergänzt, und das Geschäft zur Debatte an den Nationalrat
weitergereicht.
Welches sind die Ergebnisse der CSS-Studie "Nachhaltige Gestaltung
des Risikoausgleichs in der Schweizer Krankenversicherung"?
Die Studie will belegen, dass die Anreize für die Risikoselektion
gesenkt werden können, wenn beim Risikoausgleich unter
Krankenversicherern neben Alter und Geschlecht auch das
Krankheitsrisiko berücksichtigt wird.
Die Studie der CSS ergibt folgende Kernaussagen:
1. Anreizverminderung Risikoselektion:
Der erweiterte Risikoausgleich durch das Kriterium
"Spitalaufenthalt im Vorjahr" erschwere die Risikoselektion und
reduziere deren Attraktivität. Die Anzahl von guten und schlechten
Risiken, die es anzuwerben gebe, nehme deutlich ab. Die Versicherer
würden nicht mehr belohnt, wenn sie sich aktiv um die Anwerbung von
"guten Risiken" kümmerten.
2. Auf- und Ausbau von Managed-Care-Modellen stärken: Die Studie
sagt weiter, dass für Krankenversicherer heute die Risikoselektion
lukrativer sei als die Einsparmöglichkeiten dank
Managed-Care-Modellen. Mit dem verfeinerten Risikoausgleich zahle es
sich aus, wenn sie sich für gesamtwirtschaftlich wirksame
kostensparende Managed-Care-Modelle engagierten.
Gegendarstellung des RVK
1. Eine Verfeinerung des Risikoausgleichs durch das Kriterium
"Spitalaufenthalt im Vorjahr" ist unter Berücksichtigung des
ursprünglichen Willens des Gesetzgebers fraglich. Es kann nicht sein,
dass ein System weiter ausgebaut wird, dessen eigentliche Wirkung
noch nicht beurteilt werden kann. Die technische Verfeinerung eines
allfälligen Systemfehlers würde gegebenenfalls den Systemmangel
verschärfen und nur Symptome bekämpfen anstelle der wirklichen
Ursachen.
2. Die Risikoselektion findet nach wie vor statt. Insbesondere
durch die vom BAG genehmigten Gründungen von Tochterkassen der
grossen Versicherer und deren tiefen Prämien.
3. Die Verfeinerung des Risikoausgleichs hat eine umfangreichere,
aufwändigere Administration zur Folge; für die einzelnen Kassen sowie
für die Organisation des Risikoausgleichs. Diese zusätzlichen Kosten
müssen schliesslich wieder von den Versicherten bezahlt werden.
4. Gefordert werden vielmehr Alternativen zum bisherigen System
sowie Möglichkeiten, die den Ansatz verfolgen, die ursprüngliche Idee
der Übergangslösung Risikoausgleich zu vervollständigen. Gefordert
sind einfache, praktikable und umsetzbare Lösungen mit einem guten
Kosten-/Nutzen-Verhältnis. Konkret heisst dies:
a. Die Verantwortung in die Hand der einzelnen Versicherer legen
für die kostenoptimale Führung und Kontrolle der eigenen Kasse.
b. Anstrengungen, um die Versicherungsleistungen zu steuern,
müssen sich für den Versicherer bezahlt machen.
c. Wettbewerb ermöglichen und die Marktkräfte entfalten lassen. d.
Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten der
Versicherten fördern.
Die Rahmenbedingungen sollen die einzelnen Versicherer anregen,
die Vielfalt der Marktbearbeitung auszuschöpfen, um ihre
Leistungskosten so tief wie möglich zu halten. Nur so können die
Anreize zielgerichtet gesetzt werden. Wenn weitere Risiken
beziehungsweise Kosten, wie in der CSS-Studie vorgesehen, in den
Risikoausgleich einbezogen werden, wird das Interesse an einem
nachhaltigen Kostenmanagement schwinden und die Gesundheitskosten
weiter steigen.
Zudem: Die CSS Versicherung erhielt für das Jahr 2005 rund 114
Millionen Franken aus dem Risikoausgleichspool. Sie war damit die
drittgrösste Empfängerin. Die Tendenz ist klar: Die jetzigen
Empfänger sind für den Ausbau des Risikoausgleichs, die Zahler sind
dagegen. Grund: Mit dem Ausbau würden die Empfänger tendenziell
vermutlich noch mehr erhalten und die Zahler noch mehr bezahlen.
Fazit des RVK
Ein künftiger Ausgleich, in welcher Form auch immer, muss die
Kassenvielfalt und den Wettbewerb fördern und damit
Einheits-/Verstaatlichungs- und Monopoltendenzen entgegenwirken und
nicht verstärken, wie dies der Fall wäre mit dem weiteren Ausbau des
Risikoausgleichs.
Der Risikoausgleich darf keine weiteren systembedingten Mehrkosten
verursachen. Pragmatische und umsetzbare Lösungen sind für einen
reibungslosen Ablauf unverzichtbar. Durch die Verfeinerung des
Risikoausgleichs werden vermehrt sensible personenbezogene Daten
einbezogen. Der zu erwartende administrative Mehraufwand steht in
keinem Verhältnis zum angestrebten Mehrwert.
Die Gesetzesrevision in der vorliegenden Form setzt falsche
Anreize, weil sie nur Symptome bekämpft und ist deshalb in dieser
Form abzulehnen. Gefragt sind Lösungen, die das Problem an der Wurzel
packen.
Der RVK ist der Verband der kleinen und mittleren
Krankenversicherer der Schweiz mit Sitz in Luzern, gegründet 1932. Er
ist Rückversicherer, Verband und Kompetenzzentrum für seine
Mitglieder. Dem Verband sind 50 Krankenversicherer angeschlossen, die
über 800'000 Versicherte betreuen. Weitere Angaben sind zu finden
unter www.rvk.ch.
Informationen zum Thema Risikoausgleich sind in den Standpunkten
des RVK zu finden.

Kontakt:

Marcel Graber
Direktor RVK
Haldenstrasse 25
6006 Luzern
Tel. +41/41/417'01'11
Fax +41/41/410'69'65
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch

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