Rheumaliga Schweiz / Ligue suisse contre le rhumatisme
Bund kündigt Zahlungseinschränkungen an: Auch die Rheumaliga bangt um Beiträge
Zürich (ots)
Der Bund will künftig nur noch für Klienten von Gesundheitsligen Beiträge zahlen, die eine IV-Rente beziehen oder eine IV-Verfügung haben. Ein massiver Anstieg von IV-Bezügern ist mit dieser Ankündigung vorprogrammiert. Die Rheumaliga hat einen Anteil von zirka 50% invalider Klienten im Sinne der IV, für welche die Gesundheitsorganisation bis jetzt einen Gesamtbetrag vom Bund erhält, der nun nach der erwähnten Ankündigung wegfallen soll.
Wenn das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) seine Pläne umsetzt, wird die Rheumaliga in Zukunft im besten Fall damit beschäftigt sein, Formulare auszufüllen und IV-Verfügungen zu kontrollieren, statt die betroffenen Rheumapatienten zu beraten. Im schlimmsten Fall ist es auch möglich, dass die Rheumaliga, die in jedem Kanton vertreten ist, ihre Tätigkeit einstellen müsste. Ist das die Absicht des BSV?
Die Frage stellt sich, wer in Zukunft die Betroffenen betreuen soll. Werden die MitarbeiterInnen der Rheumaliga kranken Mitmenschen, die ohne IV-Verfügung Rat und Hilfe suchen sagen müssen, sie sollen bitte in zwei Jahren wiederkommen, wenn sie amtlich anerkannte Invalide sind? Die Arbeit welche von der Rheumaliga geleistet wird ist für die Betroffenen von höchster Wichtigkeit und dieser Einsatz hilft nicht zuletzt mit, IV-Kosten zu sparen.
Das BSV handelt mit der geplanten Praxisänderung im völligen Widerspruch zum IV-Prinzip "Eingliederung vor Rente". Gerade die Rheumaliga leistet mit ihrer Arbeit einen grossen Beitrag zur Erhaltung der Selbständigkeit und Eingliederung. Deshalb hofft sie, dass Bundesrat Couchepin das BSV aus eigenem Interesse zurückpfeift. Sparen ist gut und recht, aber mit dieser Neuregelung dürften die Ausgaben der IV mit Sicherheit drastisch ansteigen!
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Herr Walter Huber
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