Die Caritas Zürich sagt Ja zur neuen Kantonsverfassung
Zürich (ots)
Die Caritas Zürich unterstützt die neue Kantonsverfassung, da sie Kernanliegen des regionalen Hilfswerkes aufnimmt. Die neue Verfassung nimmt besser Rücksicht auf den Anteil der ausländischen Bevölkerung. Auch den Bedürfnissen Behinderter wird mehr Rechnung getragen. Die neue Verfassung ist integrativ und gibt Antworten auf die künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Die neue Verfassung stärkt die Bemühungen um Integration und Gleichstellung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Minderheiten im Kanton. Sie enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot und schreibt die Integration der verschiedenen Bevölkerungsgruppen fest. Sie fördert das Zusammenleben in gegenseitiger Achtung und Toleranz. Menschen mit Behinderung wird der freie Zugang zu öffentlichen Bauten und der gleichberechtigte Zugang zu den Bildungseinrichtungen verfassungsrechtlich garantiert. Ausserdem wird die Gebärdensprache anerkannt.
Ein wichtiges Anliegen der Caritas Zürich ist die Bekämpfung der Familienarmut. Mit dem Sozialziel im Artikel 119 setzt sich der Kanton zum Ziel, Eltern vor und nach der Geburt eines Kindes vor Notlagen zu schützen. Ein geeignetes Mittel gegen Familienarmut sind die in der neuen Verfassung vorgesehenen Verbesserungen für die Betreuung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie.
Mit der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben wir eine langjährige Forderung der Caritas Zürich im Artikel Wirtschaft und Arbeit' endlich in der Verfassung verankert. Damit schafft der Souverän die Voraussetzung für eine freundlichere und zeitgemässe Familienpolitik.
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