Aids-Hilfe Schweiz: Präventionslogik unterlaufen - Zürcher Geschworenengericht verurteilt HIV-Positiven für unsafen Sex
Zürich (ots)
Ein Urteil des Zürcher Geschworenengerichts - dreieinhalb Jahre Gefängnis für einen HIV-positiven schwulen Mann, der angeblich mit mehreren Partnern ungeschützten Sex hatte - erfüllt die Aids-Hilfe Schweiz mit Sorge. Sie sieht damit ihre Präventionsanstrengungen unterlaufen, die auf die Selbstverantwortung jedes und jeder Einzelnen sowie auf eine gemeinsam getragene Verantwortung bei einvernehmlichen Sexualakten erwachsener Menschen setzen. Dabei kommt es, sofern gleichberechtigte Partner beteiligt sind, nicht darauf an, wo der Sex stattfindet und ob dessen Bedingungen verbal oder nonverbal ausgehandelt wurden.
Wer dieses Prinzip verneint und Verantwortung ausschliesslich auf der Seite der HIV-positiv Getesteten ansiedelt, bestärkt ausgerechnet diejenigen, die sich weder um ihren HIV-Status scheren noch sich um Safer Sex bemühen. Die Flucht ins Nichtwissen schützt sie. Das gewählte Vorgehen mag zufällig einzelne "Täter" hinter Gitter bringen; als Präventionskonzept ist es jedoch weder im Sinne des Strafrechts noch im Hinblick auf die Volksgesundheit tauglich. So wie jeweils zwei Menschen für einen einzelnen einvernehmlichen Sexualakt gleichermassen verantwortlich sind, so bleibt die gesamte Gesellschaft für die Aids-Epidemie in der Pflicht.
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