BVET: Geflügelpest-Krise beendet - BVET startet Risikoanalyse
(ots)Vögel aus den Niederlanden und Belgien dürfen wieder eingeführt werden. Nachdem in den Ländern seit Anfang Mai kein Tier mehr an Geflügelpest erkrankt ist, hebt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die geltende Importsperre am 1. August nach gut drei Monaten auf. Die Krankheit hat zu keinem Zeitpunkt auf die Schweiz übergegriffen. Zur Planung künftiger Schutzmassnahmen gegen Geflügelseuchen prüft das BVET nun die Handelsströme sämtlicher Produkte der Hühnerhaltung.
Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) war Ende Februar in den Niederlanden ausgebrochen und griff Mitte April auf Belgien über. Um einer Einschleppung der Seuche in die Schweiz vorzubeugen, verbot das BVET mittels einer Verordnung am 23. April den Import aller Vogelarten aus den betroffenen Ländern. Für Geflügel und Bruteier hat das Amt bereits seit dem 3. März keine Einfuhrbewilligungen mehr erteilt.
Inzwischen ist der Seuchenzug gestoppt - um das Ziel zu erreichen, mussten über 30 Millionen Geflügeltiere getötet werden. Insgesamt waren 252 Betriebe in den Niederlanden, 8 in Belgien und 1 in Deutschland betroffen. Am 11. Juli hob die EU die Beschränkungen für die Niederlanden, Ende Juni für Belgien und Deutschland, auf. Die Schweiz normalisiert den Vogel- und Geflügelhandel mit den Ländern ab dem 1. August. Einfuhrbewilligungen sind generell für Papageien, Sittiche, Hühner, Gänse, Enten und Tauben nötig.
Mit Risikoanalyse Geflügelseuchen noch effektiver vorbeugen
Die Seuche hat die Schweiz zu keinem Zeitpunkt erfasst. Die heimischen Geflügelbestände sind amtlich anerkannt frei von Klassischer Geflügelpest. Um den Schutz vor hochansteckenden Geflügelkrankheiten weiter zu verbessern, lanciert das BVET eine Risikoanalyse für sämtliche Produkte rund um die Geflügelzucht. Bereits umfassend geregelt sind Importe von lebendem Geflügel, Fleisch und Eiern. Kaum bekannt ist bislang jedoch, woher und in welchen Mengen etwa Eierkartons, Mist oder Hühnerfutter importiert werden. Fachleute des BVET und der Geflügelbranche listen deshalb Einfuhrwege und Herstellungsarten der Produkte auf und beurteilen das Risiko, über Hühnermist und andere Waren eine Geflügelkrankheit einzuschleppen. Neben der Risikoanalyse hat das BVET zusammen mit Tierärzten und Vertretenden der Geflügelbranche auch Verhaltensregeln für Hühnerhalter herausgegeben, um die Gesundheit der Tiere weiterhin sicherzustellen.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation 031 / 323 84 96