Keinerlei Kompromissbereitschaft des Nationalrates: Neue Telekommunikationsprodukte nur in den Städten
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Zürich (ots)
sunrise bedauert den heutigen Entscheid des Nationalrats bezüglich der Öffnung der letzten Meile. Die grosse Kammer hat die Chance verpasst, sich dem Ständerat zumindest teilweise anzunähern und damit den Weg freizumachen für echten Wettbewerb in allen Landesteilen. Der Nationalrat scheint dabei insbesondere die Bedeutung des schnellen Bitstromzugangs für die Randregionen zu verkennen und klare Nachteile für KMU und Randregionen in Kauf zu nehmen. Unverständlich ist insbesondere sein Festhalten an einer untauglichen Definition des schnellen Bitstromzugangs, welche dessen Einführung de facto verhindert. Dies wird unausweichlich zur Folge haben, dass nicht-staatliche Anbieter ihr Angebot auf die städtischen Gebiete limitieren müssen und in Zukunft die Randregionen krass benachteiligt werden.
Seit je her engagiert sich sunrise für einen freien Wettbewerb mit gleichen und fairen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und unterstützt daher konsequent die Öffnung der letzten Meile. Entsprechend enttäuscht nimmt die grösste nicht-staatliche Telekommunikationsanbieterin zur Kenntnis, dass sich der Nationalrat heute Donnerstag auch in zweiter Lesung unverändert gegen die Angebotsvielfalt in Randregionen ausgesprochen hat. Er hat damit eine grosse Chance verpasst, dem Ständerat entgegenzukommen und die Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz, der Randregionen, der KMU und der Konsumenten nachhaltig zu verbessern.
Kein Schutz, sondern Ausschluss der Randregionen
In der Absicht flächendeckende Investitionen zur Erschliessung aller Ortszentralen zu forcieren, griff der Nationalrat zu einer prohibitiven Definition des schnellen Bitstromzugangs, sowie zu dessen fixer, zeitlicher Beschränkung. Die Grosse Kammer scheint dabei die technischen und ökonomischen Realitäten zu verkennen, was aufgrund des heutigen Entscheids eine klare Zweiklassengesellschaft für Breitbanddienste und Datenlösungen zu Lasten der Randregionen zur Folge hätte. Stattdessen folgt der Nationalrat den Scheinargumenten der Ex-Monopolistin, welche ebenfalls mit Berufung auf die Randregionen zumindest dort ihr Monopol zementieren möchte. Bereits heute bezahlen Geschäftskunden aufgrund dieses Monopols ausserhalb der Ballungsgebiete teilweise mehr als das Doppelte für Mietleitungen im Vergleich zu den Städten. Dieser Zustand der Benachteiligung wird sich mit der nationalrätlichen Lösung auf sämtliche Breitband- und Datendienste ausdehnen.
Ein schneller Bitstromzugang, der keiner ist
Die Definition des Bitstrom in der Variante des Nationalrats umfasst zwei Elemente mit dem Charakter trojanischer Pferde. Zuerst die Definition der Anschlusspunkte, welche mit der Verpflichtung der Erschliessung von über 1400 Übergabepunkten einem ökonomischen Unsinn gleichkommt und den Bitstrom so per se verhindert. Zweitens die fixe zeitliche Beschränkung - wobei es unerheblich ist, ob diese 2 oder mehr Jahre beträgt - welche dazu führt, dass Regionen, in denen die volle Entbündelung keinen Sinn macht, nach Ablauf dieser Frist wieder in den heutigen monopolistischen Zustand zurückfallen würden.
Verzögerung oder gar Scheitern des FMG schadet allen
Ein langwieriges Differenzbereinigungsverfahren ohne Kompromissbereitschaft des Nationalrats verzögert und gefährdet die an sich unbestrittene Entbündelung der letzten Meile sowie auch wichtige Verbesserungen beim Konsumentenschutz. Die Erfahrungen im benachbarten Ausland zeigen deutlich, dass sich jede Art von Wahlmöglichkeit zu Gunsten der Endkunden auswirkt, insbesondere auch in den Randregionen. Nur durch den schnellen Bitstromzugang kann der Wettbewerb und damit die Wahlfreiheit für alle Kunden und Regionen flächendeckend und rasch sichergestellt werden. Die direkte Folge sind innovative Angebote zu attraktiven Preisen, nachfolgende Investitionen und zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Öffnung der letzten Meile ist das letzte und gleichzeitig wichtigste Teilstück der 1998 begonnenen Marktöffnung. Der Ständerat hat im Juni 2005 als Zweitrat in erster Lesung eine gute Vorlage geliefert. Es wäre heute am Nationalrat gewesen, den Steilpass der kleinen Kammer aufzunehmen und seinerseits einen konstruktiven Schritt zu unternehmen.
Wirtschaft und Konsumenten zuliebe bleibt zu hoffen, dass sich der Nationalrat in der letzten Lesung auf den Zweck des Fernmeldegesetzes zurückbesinnt und ein entsprechend deutliches und wettbewerbsfreundliches Zeichen setzt.
sunrise
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