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Keinerlei Kompromissbereitschaft des Nationalrates: Neue Telekommunikationsprodukte nur in den Städten

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Zürich (ots)

sunrise bedauert den heutigen Entscheid des
Nationalrats bezüglich der Öffnung der letzten Meile. Die grosse 
Kammer hat die Chance verpasst, sich dem Ständerat zumindest 
teilweise anzunähern und damit den Weg freizumachen für echten 
Wettbewerb in allen Landesteilen. Der Nationalrat scheint dabei 
insbesondere die Bedeutung des schnellen Bitstromzugangs für die 
Randregionen zu verkennen und klare Nachteile für KMU und 
Randregionen in Kauf zu nehmen. Unverständlich ist insbesondere sein 
Festhalten an einer untauglichen Definition des schnellen 
Bitstromzugangs, welche dessen Einführung de facto verhindert. Dies 
wird unausweichlich zur Folge haben, dass nicht-staatliche Anbieter 
ihr Angebot auf die städtischen Gebiete limitieren müssen und in 
Zukunft die Randregionen krass benachteiligt werden.
Seit je her engagiert sich sunrise für einen freien Wettbewerb mit 
gleichen und fairen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und 
unterstützt daher konsequent die Öffnung der letzten Meile. 
Entsprechend enttäuscht nimmt die grösste nicht-staatliche 
Telekommunikationsanbieterin zur Kenntnis, dass sich der Nationalrat 
heute Donnerstag auch in zweiter Lesung unverändert gegen die 
Angebotsvielfalt in Randregionen ausgesprochen hat. Er hat damit 
eine grosse Chance verpasst, dem Ständerat entgegenzukommen und die 
Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt im Interesse des 
Wirtschaftsstandortes Schweiz, der Randregionen, der KMU und der 
Konsumenten nachhaltig zu verbessern.
Kein Schutz, sondern Ausschluss der Randregionen
In der Absicht flächendeckende Investitionen zur Erschliessung aller 
Ortszentralen zu forcieren, griff der Nationalrat zu einer 
prohibitiven Definition des schnellen Bitstromzugangs, sowie zu 
dessen fixer, zeitlicher Beschränkung. Die Grosse Kammer scheint 
dabei die technischen und ökonomischen Realitäten zu verkennen, was 
aufgrund des heutigen Entscheids eine klare Zweiklassengesellschaft 
für Breitbanddienste und Datenlösungen zu Lasten der Randregionen 
zur Folge hätte. Stattdessen folgt der Nationalrat den 
Scheinargumenten der Ex-Monopolistin, welche ebenfalls mit Berufung 
auf die Randregionen zumindest dort ihr Monopol zementieren möchte. 
Bereits heute bezahlen Geschäftskunden aufgrund dieses Monopols 
ausserhalb der Ballungsgebiete teilweise mehr als das Doppelte für 
Mietleitungen im Vergleich zu den Städten. Dieser Zustand der 
Benachteiligung wird sich mit der nationalrätlichen Lösung auf 
sämtliche Breitband- und Datendienste ausdehnen.
Ein schneller Bitstromzugang, der keiner ist
Die Definition des Bitstrom in der Variante des Nationalrats umfasst 
zwei Elemente mit dem Charakter trojanischer Pferde. Zuerst die 
Definition der Anschlusspunkte, welche mit der Verpflichtung der 
Erschliessung von über 1400 Übergabepunkten einem ökonomischen 
Unsinn gleichkommt und den Bitstrom so per se verhindert. Zweitens 
die fixe zeitliche Beschränkung - wobei es unerheblich ist, ob diese 
2 oder mehr Jahre beträgt - welche dazu führt, dass Regionen, in 
denen die volle Entbündelung keinen Sinn macht, nach Ablauf dieser 
Frist wieder in den heutigen monopolistischen Zustand zurückfallen 
würden.
Verzögerung oder gar Scheitern des FMG schadet allen
Ein langwieriges Differenzbereinigungsverfahren ohne 
Kompromissbereitschaft des Nationalrats verzögert und gefährdet die 
an sich unbestrittene Entbündelung der letzten Meile sowie auch 
wichtige Verbesserungen beim Konsumentenschutz. Die Erfahrungen im 
benachbarten Ausland zeigen deutlich, dass sich jede Art von 
Wahlmöglichkeit zu Gunsten der Endkunden auswirkt, insbesondere auch 
in den Randregionen. Nur durch den schnellen Bitstromzugang kann der 
Wettbewerb und damit die Wahlfreiheit für alle Kunden und Regionen 
flächendeckend und rasch sichergestellt werden. Die direkte Folge 
sind innovative Angebote zu attraktiven Preisen, nachfolgende 
Investitionen und zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Öffnung der letzten Meile ist das letzte und gleichzeitig 
wichtigste Teilstück der 1998 begonnenen Marktöffnung. Der Ständerat 
hat im Juni 2005 als Zweitrat in erster Lesung eine gute Vorlage 
geliefert. Es wäre heute am Nationalrat gewesen, den Steilpass der 
kleinen Kammer aufzunehmen und seinerseits einen konstruktiven 
Schritt zu unternehmen.
Wirtschaft und Konsumenten zuliebe bleibt zu hoffen, dass sich der 
Nationalrat in der letzten Lesung auf den Zweck des 
Fernmeldegesetzes zurückbesinnt und ein entsprechend deutliches und 
wettbewerbsfreundliches Zeichen setzt.
sunrise
sunrise ist die führende unabhängige Telekommunikationsanbieterin 
der Schweiz. 2,2 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen 
Dienstleistungen von sunrise in den Bereichen Mobiltelefonie, 
Festnetz und Internet. Das GSM-Dualband-Netz versorgt über 99% der 
Bevölkerung mit modernsten Mobilfunkdienstleistungen. Ein 
leistungsfähiges Glasfasernetz mit einer Gesamtlänge von über 7000 
km ermöglicht ein flächendeckendes Angebot von hochwertigen Sprach- 
und Datendiensten. Als Gründungsmitglied der Starmap Mobile 
Alliance, einem Verbund führender europäischer Mobilfunkanbieter, 
verschafft sunrise ihren Kundinnen und Kunden auch im Ausland Zugang 
zu erstklassigen Dienstleistungen. sunrise ist eine Marke der TDC 
Switzerland AG. Deren Aktienkapital befindet sich zu 100% im Besitz 
der TDC Group.
Hinweis: PDF-Version befindet sich hier:
http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100000688
sunrise Media-Hotline
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8050 Zürich 
Tel.      0800'333'000
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