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Eidg. Abstimmung vom 27. September: Pro Infirmis sagt JA zur IV-Zusatzfinanzierung - Behinderte nicht in die Armut treiben

Zürich (ots)

Am 27. September wird über eine befristete
Finanzhilfe für die Not leidende Invalidenversicherung (IV) 
abgestimmt. Ziel dieser Zusatzfinanzierung ist es, die rasant 
steigende Verschuldung der IV zu stoppen und die IV finanziell 
unabhängig zu machen. Dadurch können die Leistungen der IV gesichert 
und eine drohende Zahlungsunfähigkeit der AHV abgewehrt werden. Ein 
Nein hätte für Menschen mit einer Behinderung unmittelbar 
katastrophale Folgen. Bei dieser Abstimmung geht es nicht nur um die 
Wurst, es geht - viel existentieller - um das tägliche Brot.
Die Schweiz hat es sich in der Bundesverfassung zur Pflicht 
gemacht, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft und wenn 
immer möglich in die Arbeitswelt einzugliedern oder, falls dies aus 
medizinischen Gründen nicht möglich ist, sie vor existenzieller Not 
zu schützen. Dabei spielt die IV seit bald 50 Jahren die 
entscheidende Rolle.
Die IV ist aber selber in ihrer Existenz bedroht. Seit Jahren muss
sie mehr Renten finanzieren als sie sich mit ihren begrenzten 
Einnahmen leisten kann. Heute ist sie mit rund 13 Mia Fr. 
verschuldet. Nicht nur die IV-, auch die AHV-Renten sind ernsthaft in
Gefahr. Wenn nichts geschieht, kann die AHV in 10 Jahren ihre 
Rentenzahlungen nicht mehr garantieren. Das wäre der GAU der 
schweizerischen Sozialpolitik. Wer die Zusatzfinanzierung der IV 
ablehnt, torpediert die nachhaltige Sanierung der IV und gefährdet so
die soziale Sicherheit in der Schweiz.
Das Budget eines Privathaushalts wird durch diese Erhöhung kaum 
belastet. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 1,7 Promille des 
Haushaltseinkommens. Für Haushalte mit einem Monatseinkommen bis zu 
4'600 Franken wären dies etwa 7 Franken, für Einkommen ab 12'000 
Franken knappe 20 Franken pro Monat.
Bei einer Ablehnung der Vorlage könnte die IV ihren 
verfassungsmässigen Auftrag nicht mehr erfüllen. Sie müsste ihre 
Leistungen radikal abbauen. Renten müssten um bis zu 40% gekürzt 
werden, Hilfsmittel wie z.B. Rollstühle oder auch Ausbildungen oder 
Umschulungen könnten nicht mehr finanziert werden. Behinderte würden 
zu Sozialfällen, zu Randständigen, zu Bettlern. Auch jene, die bisher
selbst für sich und ihre Familien sorgen konnten. Denn auch der 
hellste Kopf verdient kein Geld, wenn ihn kein Rollstuhl zur Arbeit 
fährt.
Pro Infirmis, die grösste Organisation im Behindertenwesen, kämpft
für ein Ja zur IV-Zusatzfinanzierung. Mit einer landesweiten 
Plakatkampagne soll im August und September 2009 die Bevölkerung zur 
Solidarität mit Menschen mit Behinderung aufgerufen werden.
Die Kampagne basiert auf dem Slogan "Wir lassen uns nicht behindern" 
- deshalb sagen wir Ja zur IV-Zusatzfinanzierung am 27. September 
2009.

Kontakt:

Mark Zumbühl
Geschäftsleitung Pro Infirmis
Feldeggstrasse 71
8008 Zürich
Tel.: +41/44/388'26'26
E-Mail: mark.zumbuehl@proinfirmis.ch

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