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Bundesamt für Gesundheit

GRÜNLING möglicherweise gesundheitsschädigend

Bern (ots)

Speisepilze
Nach übereinstimmenden Literaturquellen gilt der Grünling oder
«echte Ritterling» (lat. «Tricholoma equestre» resp. «Tricholoma
flavovirens») als guter Speisepilz und figuriert deshalb auf der
Positivliste der Verordnung über Speisepilze (Vsp). Sein Vorkommen
ist in unserem Land selten, hingegen gelangt er gelegentlich über
Importe in den Handel. Fälle von Vergiftungen durch diesen Pilz sind
in der Schweiz bisher nicht dokumentiert.
Wie erst vor kurzem durch einen «Brief Report» im «New England
Journal of Medicine ), bekannt wurde, erkrankten in Frankreich in den
letzten acht Jahren zwölf Menschen nach dem Verzehr von allerdings
grösseren Mengen an Grünlingen schwer, drei davon verstarben
schliesslich.
Forschungsergebnisse französischer Wissenschaftler deuten darauf
hin, dass der Pilz bei empfindlichen Menschen eine Rhabdomyolyse
auslösen kann. Bei dieser Erkrankung kommt es zu einem Zerfall und
Abbau von Muskelzellen, der sich in Muskelschmerzen, Muskelschwäche
und Müdigkeit äussert und beim weiteren Fortschreiten sogar zum Tod
durch Nieren- oder Herzversagen führen kann. Verantwortlich für den
Muskelzellzerfall ist die verstärkte Ausschüttung bestimmter Enzyme,
die vermutlich durch Inhaltsstoffe des Pilzes ausgelöst wird. Darauf
deuten Fütterungsversuche mit Mäusen hin, die von französischen
Forschern durchgeführt wurden. Durch diese Untersuchungen erhärtete
sich der Verdacht, dass Grünlinge Ursache einer Rhabdomyolyse sein
können, wenn sie in grösseren Mengen verzehrt werden. Welcher
Inhaltsstoff des Pilzes letztendlich für diese Wirkung verantwortlich
ist, konnte bisher noch nicht geklärt werden.
Bis die genauen Ursachen der Todesfälle geklärt sind, empfiehlt
das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Sinne einer vorbeugenden
Massnahme vom Konsum dieses Pilzes abzusehen; keinesfalls sollten
grössere Mengen und in aufeinanderfolgenden Mahlzeiten verzehrt
werden.
Das BAG ruft bei dieser Gelegenheit in Erinnerung, dass bei
Verdacht auf Pilzvergiftung oder bei gesundheitlichen Beschwerden
nach einer Pilzmahlzeit ein Arzt aufgesucht werden sollte. Falls noch
vorhanden, sollten Rüstabfälle der Pilze und Mahlzeitenreste
mitgenommen und gezeigt werden. Ganz grundsätzlich empfiehlt das BAG
nur solche Pilze zu konsumieren, die man eindeutig als Speisepilze
erkennt hat oder die als solche von der Pilzkontrollstelle
freigegeben worden sind.

Kontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
Tel. +41 31 322 95 05

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