Bundesrat will vorsorglich die gesetzliche Grundlage für die ärztliche Verschreibung von Heroin verlängern
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) erarbeitete Botschaft zum Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin an das Parlament überwiesen.
Der heute geltende Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin ist bis zum Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), längstens aber bis zum 31. Dezember 2004, befristet. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung am 9. Oktober 1998 ging der Bundesrat davon aus, dass bis Ende 2004 das revidierte Betäubungsmittelgesetz in Kraft gesetzt werden kann.
Verschiedene Umstände führten zu zeitlichen Verzögerungen. Es könnte infolgedessen möglich sein, dass das revidierte BetmG am 1. Januar 2005 noch nicht in Kraft ist und somit keine gesetzliche Basis für die heroingestützte Behandlung mehr besteht. In diesem Falle müssten die Behandlungszentren geschlossen werden. Für die Patienten und Patientinnen, die sich zu diesem Zeitpunkt in einer heroingestützten Behandlung befinden, würde dies bedeuten, dass sie eine Therapie abrupt abbrechen müssten, die ihnen erlaubt, eine möglichst normale Existenz zu führen.
Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin um fünf Jahre, längstens jedoch auch hier bis zum Inkrafttreten des revidierten BetmG zu verlängern. Inhaltlich ändert sich nichts; die Rahmenbedingungen, wie sie im Bundesbeschluss definiert werden, würden unverändert übernommen.
Ziel der Verlängerung ist somit, auf möglichst einfache Weise die geltende Regelung weiterzuführen.
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