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Bundesamt für Justiz

Gewährleistung der Neuenburger Verfassung

Bern (ots)

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue
Verfassung des Kantons Neuenburg zu gewährleisten. Die
Stimmberechtigten hatten die totalrevidierte Kantonsverfassung in der
Volksabstimmung vom 24. September 2000 angenommen. Eine der
wichtigsten Neuerungen ist die Einführung des Stimm- und Wahlrechts
für Ausländerinnen und Ausländer, die über eine
Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens fünf Jahren im
Kanton wohnen. Die neue Verfassung gibt zudem dem Kanton und den
Gemeinden eine Reihe sozialer Ziele und Aufgaben vor und enthält
einen detaillierten Grundrechtskatalog.

Kontakt:

Jacques Bondallaz, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 40 04

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