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Engere Zusammenarbeit zwischen Ägypten und der Schweiz bei der Kriminalitätsbekämpfung

Bern (ots)

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum
Rechtshilfevertrag in Strafsachen
Die Schweiz und Ägypten wollen bei der Aufdeckung und Verfolgung
strafbarer Handlungen enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat zu
diesem Zwecke die Botschaft zur Ratifikation des bilateralen
Rechtshilfevertrags in Strafsachen verabschiedet. Es handelt sich um
den ersten Rechtshilfevertrag, den die Schweiz mit einem arabischen
Land abschliesst.
Der am 7. Oktober 2000 in Kairo unterzeichnete Vertrag ermöglicht
es beiden Parteien, sich bei der Kriminalitätsbekämpfung gegenseitig
aktiv zu unterstützen. Da sich das ägyptische Recht stark auf das
französische System ausrichtet, konnten im Rechtshilfevertrag die
wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens
übernommen werden. Der Vertrag regelt insbesondere die Einvernahme
von Zeugen, die Übergabe von Dokumenten und Beweismitteln, die
Zustellung von Verfahrensurkunden sowie die Beschlagnahmung und
Herausgabe von Gegenständen und Vermögenswerten, die von einer
strafbaren Handlung herrühren. Der Vertrag ermöglicht unter anderem
die Rechtshilfe abzulehnen, wenn es in einem Verfahren, in dem um
Rechtshilfe ersucht wird, konkrete Anhaltspunkte für eine
Menschenrechtsverletzung gibt.

Kontakt:

Astrid Offner, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 53 67

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