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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

Bern (ots)

Mit der Gleichstellung von elektronischer Signatur
und eigenhändiger Unterschrift will der Bundesrat den elektronischen
Geschäftsverkehr fördern. Er hat zu diesem Zweck am Dienstag die
Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über
Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur
verabschiedet.
Das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der
elektronischen Signatur (ZertES) ist in der Vernehmlassung - damals
noch unter dem Namen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die
elektronische Signatur - insgesamt positiv aufgenommen worden. Das
ZertES folgt dem Konzept des Vorentwurfs und berücksichtigt die im
Vernehmlassungsverfahren geäusserte Kritik. Ein Eckpunkt der Vorlage
bildet die Bestimmung, welche die elektronische Signatur der
eigenhändigen Unterschrift gleichstellt, wenn die elektronische
Signatur auf dem Zertifikat eines anerkannten
Zertifizierungsdiensteanbieters beruht. Damit können auch die
Verträge, für die bisher die traditionelle Schriftform nötig war,
künftig auch auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Das ZertES löst die zeitlich befristete
Zertifizierungsdiensteverordnung ab. Diese am 1. Mai 2000 in Kraft
getretene Versuchsverordnung hat die Grundlage für die freiwillige
Anerkennung der Anbieter von Zertifizierungsdienstleistungen
geschaffen. Als Zertifizierungsdienstleistung gilt insbesondere die
Ausstellung digitaler Zertifikate, welche bescheinigen, dass ein
öffentlicher Prüfschlüssel einer bestimmten Person zugeordnet werden
kann, sowie die Publikation dieser Zertifikate in einem öffentlichen
Verzeichnis. Die Kombination des öffentlichen und privaten Schlüssel
ermöglicht es, den Absender eines elektronisch signierten Dokuments
zu identifizieren. Zudem kann festgestellt werden, ob das Dokument
seit der elektronischen Signierung verändert worden ist.
Inhaber haftet für Missbrauch seines privaten Schlüssels
Das ZertES regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung der
Zertifizierungsdiensteanbieter. Es legt zudem fest, dass der Inhaber
für einen Missbrauch seines privaten Signaturschlüssels zur
Verantwortung gezogen werden kann. Die Haftung setzt voraus, dass er
sich nicht an die Vorsichtsmassnahmen zur Geheimhaltung des privaten
Signaturschlüssels gehalten hat. Diese Vorsichtsmassnahmen wird der
Bundesrat in einer Verordnung näher umschreiben. Der
Zertifizierungsdiensteanbieter muss seinerseits für die Qualität
seiner Dienstleistung einstehen. Damit schafft das ZertES die
Voraussetzungen für einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr.
Beim Behördenverkehr ist auch der Staat auf eine sichere
elektronische Kommunikation angewiesen. Daher soll auch die
öffentliche Hand Zertifizierungsdienste anbieten können. Das ZertES
berücksichtigt zudem den Ruf nach einem stärkeren staatlichen
Engagement, der nach der Ankündigung der Einstellung der
Geschäftstätigkeit von Swisskey AG laut geworden ist: Es sieht vor,
dass der Bundesrat eine Verwaltungseinheit beauftragen kann,
qualifizierte digitale Zertifikate anzubieten, die auch im
Privatrechtsverkehr verwendet werden können. Diese Bestimmung
berücksichtigt die Möglichkeit, dass sich kein privater
Zertifizierungsdiensteanbieter um eine Anerkennung bemüht. Das EJPD
prüft im übrigen derzeit, ob der Staat jedem Bürger oder sogar jedem
Einwohner eine digitale Identität abgeben soll.
Beitrag zum e-Government
Das ZertES schafft ferner die gesetzliche Grundlage, um in Zukunft
mit dem Grundbuch und mit dem Handelsregister elektronisch
kommunizieren zu können. Namentlich elektronische Anmeldungen und die
elektronische Uebermittlung (beglaubigter) Informationen über den
Inhalt dieser Register sollen möglich sein. Der Bundesrat wird die
Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr mit den
Registern in einer Verordnung konkretisieren.
Um die Verabschiedung des ZertES zu beschleunigen, hat das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat
die Botschaft gleichzeitig mit dem Vernehmlassungsbericht vorgelegt.
Ueber den ebenfalls im letzten Januar in die Vernehmlassung
geschickten Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den elektronischen
Geschäftsverkehr, das den Konsumentenschutz massvoll ausbaut, wird
das EJPD den Bundesrat später informieren. Zurzeit wertet das EJPD
die Vernehmlassungsergebnisse aus. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem
Parlament, das ZertES noch in diesem Jahr zu behandeln.

Kontakt:

Felix Schöbi, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 / 322 53 57

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