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Bundesamt für Justiz

Verbreitung von Lokalradioprogrammen über Satellit nur beschränkt möglich

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Dienstag Beschwerden von Radio
Top und von Radio Framboise abgewiesen, die ihre Programme
unverschlüsselt über den Satellit Hotbird3 verbreiten wollten.
Das UVEK stimmte den Gesuchen der beiden Lokalradiogesellschaften,
die ihre Programme über Satellit verbreiten wollten, grundsätzlich
zu. Das Departement verband dies aber mit der Auflage, die Signale in
verschlüsselter Form zu übertragen, weil sie sonst in ganz
Mitteleuropa und damit auch in der ganzen Schweiz frei empfangbar
gewesen wären. Dies hätte einen klaren Verstoss gegen die den beiden
Lokalradios erteilten Konzessionen dargestellt. Konzessionen sind
entsprechend der UKW-Sendernetzplanung auf ein genau umschriebenes
Gebiet beschränkt.
Die Beschwerdeführer machten geltend, dass die zurzeit hohen
Kosten einer Verschlüsselung (rund Fr. 70'000.- bei 10 Antennen) eine
Satellitenverbreitung für Lokalradios praktisch verunmöglichten. Für
den Bundesrat ist dagegen das sogenannte 3-Ebenen-Modell
(lokale/regionale, nationale/sprachregionale und internationale
Programme) massgebend. Es stellt einen Grundpfeiler des RTVG dar, der
bei einer unverschlüsselten Verbreitung von lokalen Radioprogrammen
über Satellit ausgehöhlt würde. Eine allfällige Aenderung dieses
Modells wäre Sache des Gesetzgebers.

Kontakt:

Marino Leber, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 41 30

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