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Übergangsregelung für Infostar

Bern (ots)

Bundesrat setzt Aenderung der Zivilstandsverordnung auf den 1. Januar
2002 in Kraft
Mit einer Änderung der Zivilstandsverordnung hat der
Bundesrat eine Übergangsregelung für die elektronische Führung der
Personenstandsregister (Projekt Infostar) geschaffen. Die am 1.
Januar 2002 in Kraft tretende Änderung ist die Rechtsgrundlage für
die Fertigstellung und Einführung des neuen Systems.
Die formelle gesetzliche Grundlage hat das Parlament in der
letzten Herbstsession verabschiedet. Die neuen Bestimmungen im
Zivilgesetzbuch werden das geltende Recht nach der vollständigen
Einführung des Systems Infostar ablösen.
Weiter sieht die Zivilstandsverordnung neu vor, dass eine
Geschlechtsänderung zukünftig nicht mehr ausschliesslich im
Familienregister, sondern auch im Geburtsregister vermerkt wird. Die
meisten Staaten anerkennen Auszüge aus dem Familienregister nicht als
Nachweis des aktuellen Personenstandes, sondern verlangen einen
Auszug aus dem Geburtsregister. Infolge der erhöhten internationalen
Mobilität der Bevölkerung haben Personen, die in der Schweiz geboren
wurden und sich später einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben,
ein schützenswertes Interesse, ihren aktuellen Personenstand mit
einem Auszug aus dem schweizerischen Geburtsregister nachweisen zu
können.
Schliesslich werden die bisher in der Delegationsverordnung
festgelegten Kompetenzen des Eidgenössischen Amtes für das
Zivilstandswesen im Bundesamt für Justiz neu in der
Zivilstandsverordnung geregelt.

Kontakt:

Rolf Reinhard
Bundesamt für Justiz
Tel. +41 31 322 53 48

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