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Neue Technologien in der kaufmännischen Buchführung zugelassen - Bundesrat setzt OR-Revision auf den 1. Juni 2002 in Kraft

Bern (ots)

Geschäftsbücher, Geschäftskorrespondenz und Belege
können künftig auch elektronisch geführt und aufbewahrt werden. Der
Bundesrat hat eine Revision des Obligationenrechts sowie die
Ausführungsverordnung auf den 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt.
Die revidierten Bestimmungen des Obligationsrechts über die
kaufmännische Buchführung, die am 22. Dezember 1999 vom Parlament
verabschiedet worden sind, ermöglichen es, Geschäftsbücher,
Geschäftskorrespondenz und Belege nicht nur auf Papier, sondern auch
auf anderen Informationsträgern zu führen und aufzubewahren. Die
Voraussetzungen für die ordnungsgemässe Führung und Aufbewahrung der
Bücher, Korrespondenz und Belege umschreibt der Bundesrat in der
Ausführungsverordnung.
Die Verordnung hält insbesondere fest, dass zur Führung und
Aufbewahrung der Unterlagen unveränderbare Informationsträger wie
Papier, Bildträger verwendet werden können. Sie legt zudem fest,
unter welchen Voraussetzungen (z.B. digitale Signatur) veränderbare
Informationsträger zugelassen sind. Die Verordnung regelt nur das
Wesentliche und zeichnet sich durch ihre Offenheit gegenüber
künftigen Technologien aus. Sie lässt auch die Verwendung von
Technologien der Datenverarbeitung, -kommunikation und -speicherung
zu, die erst in Zukunft angeboten werden.
Die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft erhöhen
Die Revision beseitigt Auslegungsfragen und Rechtsunsicherheiten,
wozu die zunehmende Verbreitung der elektronischen
Geschäftsabwicklung und die Einführung neuer Medien zur Aufzeichnung
von Geschäftsvorfällen in maschinell lesbarer Form (E-Mail) in den
letzten Jahren geführt haben. Sie ermöglicht es, bei der Buchführung
und Archivierung von Geschäftsakten die heute aktuellen, rationellen
Geschäftsbearbeitungsmethoden einzusetzen, und leistet damit einen
Beitrag zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer
Wirtschaft.

Kontakt:

Giacomo Roncoroni
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'26

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