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BJ: Vermittlungen bei Kindesentführungen werden schwieriger Statistik 2003 der schweizerischen Zentralbehörde

(ots)

Bern, 30.03.2004. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2003 160 Fälle behandelt. Von den insgesamt 71 neuen Anträgen betrafen 47 Gesuche die Rückführung von Kindern, die übrigen 24 die Verletzung eines Besuchsrechts.

Vom Ausland wurden im vergangenen Jahr 24 Gesuche an die Schweiz 
gerichtet, 47 Anträge gingen an das Ausland. Die Anzahl der hängigen 
Dossiers hat gegenüber dem Vorjahr von 89 auf 77 leicht abgenommen.
Bei einem Teil der Eltern ist eine radikalere und kompromisslosere 
Haltung gegenüber Vermittlungsbemühungen zu beobachten. So kommt es 
häufiger vor, dass sich ein Elternteil weigert, ein rechtskräftiges 
Gerichtsurteil zu akzeptieren. Dennoch gelang es in einem Drittel 
der Fälle, rasch eine gütliche Einigung herbeizuführen. In einem 
weiteren Drittel konnte eine gute Lösung erst nach längeren 
Interventionen, zum Teil Gerichtsverfahren, erzielt werden. In den 
restlichen Fällen war das Verhältnis unter den Eltern derart 
nachhaltig gestört, dass sich das Rückführungsverfahren über mehrere 
Gerichtsinstanzen hinzog und sogar der Zwangsvollzug eingeleitet 
werden musste.
Nationalität bei der Beurteilung des Kindeswohls nicht entscheidend
Entführender Elternteil war häufiger die Mutter - nämlich in 59 % 
der Fälle. Gar in 85 % der Fälle verhinderten die Mütter die 
Ausübung des Besuchsrechts des Vaters. Entführungen werden oft von 
Müttern vorgenommen, die es nach gescheiterter Beziehung oder Ehe 
zurück in ihre Heimat zieht.
Die Nationalität von Eltern und Kindern ist bei der Beurteilung des 
Kindeswohls nicht entscheidend. Die schweizerischen Gerichte haben 
deshalb auch regelmässig die Rückführung von Schweizer Kindern 
angeordnet, sofern eine schwere Gefahr für sie ausgeschlossen werden 
konnte. Die Zentralbehörde kann den Eltern neben ihrer Beratungs- 
und Vermittlungstätigkeit - in Zusammenarbeit mit ihren 
Partnerbehörden im Ausland - helfen, die Rückreise der Kinder zu 
organisieren (vgl. auch www.bj.admin.ch, unter 
Dienste/Kindesschutz).
Mit 71 Staaten vertraglich verbunden
Die Schweiz ist im Rahmen des Haager Kindesentführungs- 
übereinkommens und/oder des Europäischen Sorgerechts-übereinkommens 
zurzeit mit 71 Staaten vertraglich verbunden. Neu hinzu gekommen 
sind 2003 Brasilien, Bulgarien, Estland, Fidschi Inseln, Georgien, 
Guatemala, Lettland, Paraguay, Peru, Sri Lanka und Thailand. Im 
letzten Jahr übermittelte die Zentralbehörde neue Anträge vor allem 
in folgende Länder: Italien (8), Frankreich (8), Portugal (4), 
Serbien (4), Deutschland (3), USA (3). Neue Gesuche aus dem Ausland 
an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Frankreich (6), Neuseeland 
(3) und Italien (2).
Weitere Auskünfte:
David Urwyler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 88 64

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