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Disziplinarverfahren gegen BAP-Mitarbeiter beendet - Verweis wegen fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

Bern (ots)

Der Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (BAP),
der im August von seinem Arbeitsplatz aus eine E-Mail mit
beleidigendem Inhalt an ein deutsches Webportal versandt hatte,
verletzte seine Dienstpflicht fahrlässig. Dies ergab die durch den
Rechtsdienst des Amtes durchgeführte Disziplinaruntersuchung.  Dem
Mitarbeiter wurde ein Verweis erteilt. Für den Fall nochmaliger
Verletzung der Dienstpflicht droht ihm die disziplinarische
Entlassung.
Der geständige Mitarbeiter hatte im vergangenen August eine
elektronische Mitteilung verschickt, in der er sich in beleidigender
Weise über den italienischen Globalisierungsgegner äusserte, der
während des G-8-Gipfels in Genua getötet worden war.
Die Untersuchung ergab, dass der Mitarbeiter bei der privaten
Benutzung des E-Mail-Terminals an seinem Arbeitsplatz unsorgfältige
Manipulationen vornahm, die zur Versendung der Mitteilung führten. Er
wurde aufgefordert, im Umgang mit den Kommunikationseinrichtungen der
Bundesverwaltung in Zukunft die nötige Sorgfalt walten zu lassen und
Handlungen zu unterlassen, die zu einer Kränkung von Dritten oder
einer Gefährdung oder Verletzung der Interessen und des Ansehens des
Bundes führen könnten.
Entlastend wirkte sich bei der Festlegung der Disziplinarmassnahme
aus, dass sich der Mitarbeiter bei der Familie des Getöteten
schriftlich entschuldigt hat und dass er den Vorfall und die damit
verbundenen Folgen aufrichtig bedauert. Die Gefahr, dass er die
Dienstpflicht erneut verletzt, wird vom BAP als gering eingeschätzt.
Die am 17. August verfügte provisorische Dienstenthebung wurde
aufgehoben.
Bei dem betroffenen Mitarbeiter handelt es sich um einen
Fachbeamten des BAP. Er hat weder operative noch analytische
Aufgaben.

Kontakt:

Bundesamt für Polizei, Informationsdienst;
Adrian Lobsiger, Bundesamt für Polizei, Rechtsdienst,
Tel. +41 79 214 48 85.

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