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Bundesrat verabschiedet Anpassung verschiedener Rechtsgrundlagen im Aufgabenbereich des BAP

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Verordnungsgrundlage für  das neue informatisierte Personennachweis-,
Aktennachweis- und Verwaltungssystem IPAS verabschiedet. Ebenfalls
verabschiedet wurde die Verordnung über die Bearbeitung
erkennungsdienstlicher Daten sowie die Teilrevision der Verordnungen
über das Nationale Zentralbüro Interpol Schweiz und über das Zentrale
Ausländerregister (ZAR)
Im Rahmen des Reorganisationsprojekts zur Bereinigung der
Strukturen im Polizeibereich des Bundes ("Strupol") sind am 1. Januar
2001 die präventivpolizeilichen und die strafverfolgenden Aufgaben
des Bundesamtes für Polizei (BAP) organisatorisch entflochten worden.
Die ehemalige BAP-Abteilung "kriminalpolizeiliche
Zentralstellendienste" und die "Bundespolizei" wurden durch die neu
geschaffenen BAP-Hauptabteilungen "Bundeskriminalpolizei (BKP)" und
"Dienst für Analyse und Prävention (DAP)" abgelöst.
Diese Entwicklungen erfordern eine Anpassung verschiedener
Rechtsgrundlagen im Bereich des Aufgabenbereiches des BAP. Sie führen
zur Ablösung der heutigen Verordnung über den Erkennungsdienst, die
sowohl Rechtsgrundlage für den Zentralen Aktennachweis ZAN als auch
Ausführungsbestimmung von Art. 351septies StGB (Speicherung und
Abgleich erkennungsdienstlicher Daten) war.
Ab 1. Januar 2002 wird ZAN durch IPAS ersetzt, wie dies in Art.
351octies StGB vorgesehen und in der vom Bundesrat verabschiedeten
Verordnung beschrieben ist. Mit IPAS wird ermöglicht, Einzelfälle in
verschiedenen Bereichen des BAP zu bearbeiten, wie der
Interpol-Schriftverkehr und der Erkennungsdienst. Sobald diese
Applikationen in Betrieb genommen worden sind, lässt sich mittels
IPAS und anhand einer Indexfunktion feststellen, ob im BAP Daten
einer bestimmte Person bearbeitet werden. Nicht zuletzt wird mithilfe
dieser informatikgestützen Dossierverwaltung die Arbeit
rationalisiert.
Die Aufgaben des Erkennungsdienstes des Amtes sowie die
AFIS-Datenbank (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem)
sind in der neuen Verordnung über die Bearbeitung
erkennungsdienstlicher Daten geregelt.

Kontakt:

Pierre-Yves Huguenin,
Bundesamt für Polizei,
Tel: +41 79 301 72 91

Informationsdienst EJPD:
Tel. +41 31 323 51 29
Fax +41 31 322 40 82
Internet: http://www.ejpd.admin.ch

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