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Extremismus und Terrorismus sollen verstärkt bekämpft werden

Bern (ots)

Bundesrat nimmt Kenntnis von den geplanten Rechtsetzungsarbeiten im
Bereich innere Sicherheit
Rechtsextremismus, gewalttätiger Extremismus
allgemein und Terrorismus sollen in der Schweiz stärker bekämpft
werden. Ausgehend vom Bericht der «Arbeitsgruppe Rechtsextremismus»
und der «Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001» will das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die dafür notwendigen
gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Der Bundesrat hat vom beabsichtigten Vorgehen des EJPD bei den
Rechtsetzungsarbeiten im Bereich der inneren Sicherheit Kenntnis
genommen. Das EJPD beabsichtigt die Rechtsetzungsarbeiten thematisch
in zwei Pakete aufzuteilen, wobei das erste Paket kurzfristig, das
zweite mittel-fristig realisiert werden soll.
Zwei Rechtsetzungs-Pakete für die innere Sicherheit
Das erste Paket beinhaltet Rechtsetzungsarbeiten im Bereiche
Rassismus/Hooliganismus. Gemäss den Vorschlägen der «Arbeitsgruppe
Rechtsextremismus» stehen folgende Massnahmen zur Diskussion:
«Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» und die
«rassendiskriminierenden Vereinigungen» werden zu neuen
Straftatbeständen. Im Bereich des BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen
zur Wahrung der inneren Sicherheit) soll die Beschlagnahmung von
rassendiskriminierendem oder zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial
geregelt werden. Ausserdem schlägt die Arbeitsgruppe vor,
Rechtsgrundlagen für eine Hooliganismusdatenbank zu schaffen.
Für dieses erste Paket soll dem Bundesrat bis Mitte 2003 eine
Botschaft vorgelegt werden.
Das zweite Paket umfasst Rechtsetzungsarbeiten in den Bereichen
Terrorismus/Extremismus. Dabei geht es insbesondere um eine
umfassende Überprüfung und Revision des BWIS und der
gesetzgeberischen Umsetzung der Folgerungen aus der «Lage- und
Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11.
September 2001».
Für die Vorbereitung dieses Pakets setzt das EJPD eine
Arbeitsgruppe ein. Diese soll dem Bundesrat Mitte 2003 eine
Vernehmlassungsvorlage und im Verlauf des Jahres 2004 eine
entsprechende Botschaft unterbreiten.
Auftrag des Bundesrates und des Parlaments
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im März 2001 vom Bericht der
Arbeitsgruppe «Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich
des Rechtsextremismus» (AG REX) Kenntnis genommen. Er beauftragte
darauf das EJPD, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den
Gesamtkontext anderer Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der inneren
Sicherheit zu stellen und ihm einen Vorschlag für das weitere
Vorgehen zu unterbreiten.
Parallel dazu wurden nach den Terroranschlägen vom 11. September
2001 mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese verlangen
einerseits eine Verstärkung der Rolle von Staatsschutzorganen und
Nachrichtendiensten sowie eine Anpassung der Mittel und Massnahmen
und andererseits umfassende Berichte über die Sicherheitslage.
Einzelne Gesetzesrevisionen (Revision des Strafgesetzbuches) sind
auch schon im Zusammenhang mit dem Beitritt zum «Internationalen
Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge» und der
Ratifizierung des «Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus» eingeleitet worden. Daneben gilt es,
die im Rahmen des Projektes USIS (Überprüfung System innere
Sicherheit der Schweiz) diskutierten oder bereits beschlossenen
Vorhaben zu beachten, die den sicherheits- und kriminalpolizeilichen
Bereich betreffen (Polizeigesetz, Nationaler Polizei-Index).

Kontakt:

Jürg Bühler
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/322'36'07

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