BAP: Operation Genesis gegen Kinderpornografie - Arbeitsgruppe analysiert gesamte Aktion
Bern (ots)
Bisher über 1000 Hausdurchsuchungen
Bern, 17. Dezember 2002. Das Bundesamt für Polizei hat im Auftrag der Departementsvorsteherin des EJPD für die Analyse der Operation Genesis eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Kantonen einberufen. Diese hat den Auftrag aufzuzeigen, wo bei der Bekämpfung der Kinderpornografie organisatorischer oder rechtlicher Handlungsbedarf besteht.
Im Rahmen der landesweiten Operation Genesis wurden bisher 1006 Personen überprüft und 1058 Hausdurchsuchungen vorgenommen, bei denen 1358 Computer, 24'389 Datenträger und rund 6200 Videos sichergestellt wurden.
Überprüfungen bis Ende Jahr abgeschlossen
Das Bundesamt für Polizei geht davon aus, dass die Phase der Überprüfungen bis Ende Jahr weitgehend abgeschlossen sein wird. Die strafrechtliche Auswertung des sichergestellten Materials wird dagegen noch längere Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich im Sommer 2003 abgeschlossen sein. Die Visualisierung erweist sich als komplex und aufwändig. Teilweise wurden Daten gelöscht, was die Beweissicherung zusätzlich erschwert. Gegen wieviele Landslide-Kunden ein formelles Strafverfahren geführt werden wird, hängt vom Resultat der Auswertungen des umfangreichen sichergestellten Materials ab. Eine abschliessende Beurteilung ist noch nicht möglich.
Gemäss ersten Einschätzungen wurde bei über der Hälfte der überprüften Personen pornografisches Material gefunden. Sechs Personen werden zudem verdächtigt, sexuelle Handlungen an Kindern nach Art. 187 StGB vorgenommen zu haben.
Die gesammelten Informationen werden weiterhin systematisch ausgewertet und analysiert.
Erste Schlussfolgerungen
Der grösste und entscheidende Effizienzverlust ist entstanden, weil die
Kreditkarteninhaber nicht zentral vorab erhoben werden konnten. Die Landslide-Kunden konnten somit nicht im Voraus identifiziert und die kantonalen Zuständigkeiten nicht definitiv geklärt werden.
Diese und weitere praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten werden nun vertieft analysiert. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen wird die vorliegenden Erkenntnisse auswerten. Ziel ist es, den Handlungsbedarf aufzuzeigen und gegebenenfalls organisatorische und rechtliche Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
Bundesamt für Polizei Informationsdienst
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