fedpol: Polizeikooperation zwischen der Schweiz und der EU - Direktor des Bundesamtes für Polizei zu Gesprächen bei Europol
(ots)Bern, 04.06.2004. Die Schweiz will die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vorantreiben. Der Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol), Jean-Luc Vez, traf am Donnerstag zu Gesprächen mit Europol-Direktor Jürgen Storbeck, zusammen. Im Vordergrund des Treffens standen die beabsichtigte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol und die aktuellen und künftigen Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Polizeiamtes.
Beide Seiten sind zuversichtlich, dass mit dem Durchbruch bei den Bilateralen II wieder Bewegung in das Europol-Dossier kommt und das ausgehandelte Abkommen im laufenden Jahr unterzeichnet werden kann. Der Bundesrat hatte dem Abkommen im April 2002 zugestimmt.
Europol ist die europäische Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Die Organisation mit Sitz in Den Haag (NL) hat am 1. Juli 1999 ihre Tätigkeit aufgenommen.
Europol unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bei der Verhütung und Bekämpfung der international organisierten Kriminalität. Es fördert den Informationsaustausch, erstellt operative und strategische Analysen und stellt Expertenwissen sowie technische Unterstützung bereit.
Schwerpunkte setzt die Organisation bei den Deliktsbereichen Menschenhandel, Menschenschmuggel, Drogenhandel, Terrorismus und Geldfälschung. Europol wird aktiv, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisation vorliegen und zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind.
Im Hinblick auf die Verbesserung der internationalen Polizeizusammenarbeit hat Europol mit den neuen Beitrittstaaten sowie mit Drittstaaten und internationalen Organisationen bilaterale Vereinbarungen ausgehandelt. Auch mit der Schweiz wurde ein Abkommen ausgehandelt, welches jedoch von der EU bisher nicht verabschiedet wurde. Die EU verknüpfte den Abschluss des Abkommens mit Europol mit den laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen II.
Mit dem Durchbruch bei den Bilateralen II wird nun auch der Weg für die Unterzeichnung des Abkommens geebnet. Das Abkommen erlaubt den Austausch personenbezogener Daten und sieht eine Zusammenarbeit in den prioritären Deliktsbereichen Europols vor. Darüber hinaus ermöglicht es die gegenseitige Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten.
Das Kooperationsabkommen mit Europol ist nicht zu verwechseln mit dem Abkommen über einen Beitritt zu Schengen: Während es bei der Zusammenarbeit mit Europol um einen Austausch von operativen und strategischen Analysen, Expertenwissen und technischer Unterstützung im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus geht, bewirkt die Beteiligung an Schengen eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Fahndungszusammenarbeit.
Zentrales Element bildet bei Schengen die Datenbank SIS (Schengener Informationssystem), welche den Sicherheitsbehörden vor Ort gewissermassen per Knopfdruck rund um die Uhr Zugang zu den aktuellsten Fahndungsdaten aller beteiligten Staaten garantiert (Informationsaustausch über tatverdächtige oder gesuchte Personen und Gegenstände). Das Europol-Abkommen hingegen gewährleistet, wie die bestehenden bilateralen Polizeikooperationsabkommen, keinen Zugriff der Schweiz auf das SIS.
BUNDESAMT FÜR POLIZEI Mediendienst