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Neues Haftpflichtrecht - Gefahr der „Amerikanisierung"

Bern (ots)

Der Entwurf des neuen Haftpflichtgesetzes wird von
der Schweizerischen Vereinigung beratender Ingenieure (usic) im
Grundsatz gutgeheissen. Hingegen öffnen manche Bestimmungen den Weg
hin zu einer „Amerikanisierung" des Haftpflichtrechts mit überzogenen
Ansprüchen der Kläger. Eine solche Entwicklung hätte aber
insbesondere für die Bauwirtschaft fatale Konsequenzen, schreibt die
usic in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Die derzeit in Vernehmlassung stehende Totalrevision und
Vereinheitlichung des Haftpflichtrechtes ist von grundlegender
Bedeutung für die wirtschaftlichen Akteure. Die usic, der grösste
Arbeitgeberverband der Planerbranche, vertritt dabei eine Branche
(Bau und Planung), welche in besonderem Mass von
Haftpflichtansprüchen berührt wird. Sie hat deshalb eine ausführliche
Vernehmlassungsantwort erstellt.
Die usic begrüsst die angestrebte Vereinheitlichung des
Haftpflichtrechtes und damit die grundsätzliche Tendenz der
Revisionsvorlage. Manche Bestimmungen sind aber abzulehnen, da sie in
elementarer Weise mit dem Prinzip der Eigenverantwortung und dem
Grundsatz des Schadensrechts kollidieren. Insbesondere die
Generalklausel für eine allgemeine Gefährdungshaftung (Art. 50 VE)
sowie der Wahrscheinlichkeitsbeweis (Art. 56d Abs. 2 VE) sind deshalb
abzulehnen. Die Generalklausel verkennt die Tatsache, dass
menschliches Handeln immer mit Risiken behaftet ist.
Gefährdungshaftungen sollten deshalb nur in speziellen Fällen
aufgrund konkreter Normen für das jeweils betroffene, beschränkte
Gebiet erlassen werden. Könnten zudem Haftpflichtansprüche aufgrund
bloss „glaubhafter" Vermutungen zugesprochen werden, erhielten die
Gerichte einen zu grossen Ermessensspielraum, was zu einer
willkürlichen Ausdehnung der Haftung führen würde.
Tendenziell schimmert deshalb im Revisionsentwurf eine
„Amerikanisierung" der Prozessführung durch. Das Geltendmachen
übersetzter Ansprüche ist mit dem Schweizerischen Rechtssystem nicht
vereinbar, führt zu sozialen und wirtschaftlichen Schäden und ist
deshalb in jedem Fall zu vermeiden. Die usic würde es deshalb
begrüssen, wenn sie bei der Weiterbearbeitung der Vorlage in der
zuständigen Fachkommission mitwirken könnte.

Kontakt:

Geschäftsstelle usic
Markus Kamber, Werner Gartenmann
Postfach 6922
3001 Bern
Tel. +41 31 382 23 22
Fax +41 31 382 26 70
E-Mail: usic@usic-engineers.ch

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