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HEV Schweiz begrüsst den vom Ständerat verabschiedeten Vorschlag für eine Flexibilisierung des Mietrechts unter Wahrung gleich langer Spiesse für Mieter und Vermieter

Zürich (ots)

Mit Genugtuung hat der HEV Schweiz von der klaren
Ablehnung der Mieterverbandsinitiative durch den Ständerat Kenntnis
genommen. Der HEV Schweiz begrüsst die Absicht der kleinen Kammer,
dem fragwürdigen Volksbegehren „Ja - zu fairen Mieten" eine
flexiblere, marktnähere Lösung als indirekten Gegenvorschlag
entgegenzustellen. Die vom Ständerat vorgeschlagene Vorlage, wonach
die Festlegung der Anfangsmiete grundsätzlich der freien
Parteivereinbarung unterstellt wird, mit der Möglichkeit zur
Überprüfung nach Massgabe der Vergleichsmiete zuzüglich 15%, wird vom
HEV Schweiz unterstützt.
Begrüssenswert ist insbesondere die Bereitschaft des Ständerates,
dem Anliegen nach grösserer Flexibilität im Mietverhältnis Rechnung
zu tragen. Die kleine Kammer hat erkannt, dass die reine
Teuerungskoppelung zu einer Einfrierung der Mieten führt und damit
künftige Investitionen im Wohnungsmarkt unattraktiv macht. Indem der
Ständerat beiden Parteien die Möglichkeit zugestehen will, alle fünf
Jahre eine Überprüfung des Mietzinses nach Massgabe der
Vergleichsmiete zu verlangen, wird das Gleichgewicht auf dem
Wohnungsmarkt erhalten. Die Lösung hat überdies den Vorteil, den
Kündigungsdruck zu vermindern. Unbefriedigend ist allerdings, dass
nach der vom Ständerat verabschiedeten Vorlage - im Unterschied zur
Nationalratsversion - bei der Erhebung der Statistik über die
Vergleichsmieten auch Genossenschaftswohnungen und Wohnungen, welche
die öffentliche Hand vermietet, mitberücksichtigt werden. Dies,
obwohl solche Objekte nicht nach marktorientierten Kriterien
vermietet werden, da Genossenschaften bekanntlich von Gesetzes wegen
einen nicht kommerziellen Selbsthilfezweck verfolgen. Durch deren
Einbezug in die Statistiken werden die Vergleichsmieten gerade in
grösseren Städten, wo Genossenschaftswohnungen mit rund 25% einen
beachtlichen Anteil am Wohnungsbestand haben, massiv verfälscht.
Der Verband hätte die Übernahme des vom HEV eingebrachten
Revisionsmodells „3. Weg" der Ständeratslösung vorgezogen. Durch den
im HEV-Modell klar abgesteckten Spielraum für Mietzinsanpassungen
(max. 4% p.a.) wäre die Mietpreisentwicklung vermehrt den
Marktkräften überlassen worden. Die Investitionsanreize in
Mietwohnungsbau wären damit stärker zum Tragen gekommen als mit der
Ständeratslösung.
Die vom Ständerat heute verabschiedete Vorlage stellt jedoch einen
diskutablen Lösungsansatz dar. Je nach Ausgestaltung der
Vergleichsmiete kann das Korrekturinstrument der Vergleichsmiete zu
einem investitionsfreundlicheren Klima im Wohnungsbau beitragen. Dies
ist erforderlich, damit den Mietenden künftig ein genügendes
Wohnungsangebot zur Verfügung steht. Ein ausreichendes
Wohnungsangebot stellt anerkanntermassen den besten Mieterschutz dar.

Kontakt:

Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel. +41/41/811'60'21
Mobile +41/79/341'73'20

Monika Sommer
juristische Verbandssekretärin
Hauseigentümerverband Schweiz
Tel. +41/1/254'90'20

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