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HEV Schweiz: Indexmiete bedarf eines Notventils

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz begrüsst die Ablehnung des „accord"
durch den Nationalrat. Der vom Nationalrat unterstützte Beschluss zur
Bindung der Mieten an die Teuerung bedarf nach Ansicht des HEV
Schweiz allerdings eines Notventils zugunsten beider Parteien.
Mit Genugtuung hat der HEV Schweiz von der Ablehnung des „Accord
romand" durch den Nationalrat Kenntnis genommen. Der von Mieterseite
und Teilen der Westschweizer Vermieter unterstützte „Accord" hätte
keine Vereinfachung des Mietrechts gebracht. Stattdessen wären die
allseits kritisierten Unzulänglichkeiten des geltenden Rechts weiter
zementiert worden.
Der HEV Schweiz begrüsst sodann die Absicht des Nationalrates, die
Festlegung der Anfangsmiete weiterhin grundsätzlich der freien
Parteivereinbarung zu unterstellen, verbunden mit der Möglichkeit des
Mieters, die Überprüfung des Mietzinses nach Massgabe der
Vergleichsmiete zu verlangen. Ungenügend ist der
Nationalratsbeschluss nach Ansicht des HEV jedoch in Bezug auf die
Anpassung der Mieten im bestehenden Mietverhältnis. Der Nationalrat
sieht vor, dass die Mieten künftig nicht mehr vom Hypothekarzins
abhängen, sondern nur noch gestützt auf den Landesindex der
Konsumentenpreise angepasst werden dürfen. Diese vorgeschlagene
Teuerungskoppelung führt zu einer Einfrierung der Mieten und
bevorzugt Mieter in sehr langjährigen Mietverhältnissen gegenüber
neuen Wohnungssuchenden. Eine reine Indexmiete wird denn auch von
massgeblichen Wirtschaftsexperten abgelehnt.
In Zeiten stark ansteigender Kosten (Hypothekarzinserhöhungswelle)
wird diese Lösung bei Vermietern zu Kostenengpässen führen. Für
Vermieter unter Kostendruck besteht somit nur die Wahl zwischen
Kündigung des Mietverhältnisses oder Verkauf der Liegenschaft, was
nicht im Interesse der Mieter sein kann. Verschärfend kommt hinzu,
dass nur der Mieter die Möglichkeit erhält, alle fünf Jahre eine
Überprüfung des Mietzinses nach Massgabe der Vergleichsmiete zu
verlangen. Eine solche Lösung schafft klar ungleich lange Spiesse und
könnte in Zeiten mit starkem Hypothekarzinsanstieg einen
Kündigungsdruck auslösen.
Genau aus diesem Grund hatte der Ständerat Ende letzten Jahres in
seinem Vorschlag die Indexmiete auch mit einem „Notventil" versehen.
Nach dem Ständerat sollte das Recht zur Berufung auf die
Vergleichsmiete nicht nur dem Mieter, sondern in sehr langen
Mietverhältnissen auch dem Vermieter zugestanden werden.
Inakzeptabel ist sodann der Vorschlag des Nationalrats, wonach bei
der Ermittlung der statistischen Vergleichsmiete auch die Wohnungen
von Genossenschaften und Gemeinwesen berücksichtigt werden sollen.
Damit werden zwei verschiedene Dinge miteinander verglichen: Denn
diese Mietobjekte werden nicht nach marktmässigen Kriterien
vermietet. So verfolgen Genossenschaften von Gesetzes wegen einen
nicht kommerziellen Selbsthilfezweck und sind nicht darauf
angewiesen, auf dem investierten Eigenkapital eine bestimmte Rendite
zu erwirtschaften. In grösseren Städten, in denen
Genossenschaftswohnungen mit rund 25% am Wohnungsbestand
partizipieren, wird der Einbezug dieser Mietobjekte die Statistiken
massiv verfälschen. Der Nationalrat hatte daher in seiner
ursprünglichen Vorlage mit gutem Grund die Genossenschaftswohnungen
von der Vergleichsstatistik ausgeklammert. Es bleibt zu hoffen, dass
der Ständerat in seiner nächsten Beratung einen sachgerechten
Ausgleich der Interessen schafft.
Dies ist erforderlich, um das nötige Vertauen der Investoren in
den Wohnungsmarkt wieder herzustellen, so dass den Mietenden künftig
ein genügendes Wohnungsangebot zur Verfügung stehen kann. Ein
ausreichendes Wohnungsangebot stellt anerkanntermassen den besten
Mieterschutz dar.
Kontakte: 
Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel.: +41-(0)41-811'60'21
Mobile: +41-(0)79-341'73'20
Nationalrat Rolf Hegetschweiler
Tel.: +41-(0)1-487'17'70
Mobile: +41-(0)79-200'98'42
Monika Sommer
juristische Verbandssekretärin HEV Schweiz
Tel.: +41-(0)1-254'90'46

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