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HEV Schweiz

Am Samstag, 29. Juni 2002, fand in Biel die 87. ordentliche Delegiertenversammlung des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV Schweiz) statt.

Biel (ots)

Eröffnung
Der Verbandspräsident und Ständerat Toni Dettling
begrüsste die Anwesenden und freute sich über die grosse Beteiligung
an der 87. ordentlichen Delegiertenversammlung des HEV Schweiz.
Danach folgten zahlreiche Grussadressen aus dem In- und Ausland.
Mietrechtsrevision
In seiner Standortbestimmung liess der Präsident SR Toni Dettling
die jüngsten Ereignisse im Mietrecht Revue passieren. Er betonte,
dass der verfassungsrechtlich verankerte Mieterschutz unbestritten
sei, hielt aber fest, dass die längst überholte und antiquierte
Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten" dieses Problem nicht lösen
könne. Das Parlament hatte denn diesem überrissenen
Initiativ-Vorhaben auch in beiden Kammern eine deutliche Abfuhr
erteilt. Der Präsident zeigte sich erleichtert, dass der Nationalrat
zwischenzeitlich ebenso den höchst fragwürdigen „accord romand"
deutlich abgelehnt hatte. Damit hat die grosse Kammer ihr
grundsätzliches Bekenntnis für die Vereinfachung des stark
ideologisierten Mietrechtes zum Ausdruck gebracht, wenn auch die im
Nationalrat beschlossene Regelung keineswegs zu überzeugen vermag.
Die blosse Teuerungskoppelung, wonach die Zinsen nicht mehr den
Hypothekarzinsen, sondern nur noch dem Landesindex der
Konsumentenpreise angepasst werden dürfen, führt zu einer Einfrierung
der Mieten und bevorzugt Mieter in sehr langjährigen
Mietverhältnissen. Ferner wird eine solche Lösung bei stark
ansteigenden Hypothekarzinsen bei Vermietern zu Kostenengpässen
führen. Es braucht daher ein Notventil, welches nicht nur den Mieter
sondern auch den Vermieter berechtigt, in grösseren Zeitabständen die
Angemessenheit des verlangten Mietzinses aufgrund der Vergleichsmiete
zu hinterfragen. Als problematisch bezeichnete Ständerat Toni
Dettling auch die beschlossene Regelung des Nationalrates, wonach bei
der Ermittlung der statistischen Vergleichsmiete die zumeist
quersubventionierten Wohnungen von Genossenschaften und Gemeinwesen
ebenfalls berücksichtigt werden sollen. In grösseren Städten, in
denen Genossenschaftswohnungen und diejenigen der öffentlichen Hand
mit rund 25% am Mietwohnungsbestand partizipieren, wird der Einbezug
dieser Mietobjekte die Statistiken massiv verfälschen. Aus diesen
Gründen obliegen laut Verbandspräsident Dettling dem Ständerat als
Zweitrat noch umfangreiche Arbeiten im anstehenden
Differenzbereinigungsverfahren. Der Präsident beteuerte, dass wir
unsererseits dabei mit innovativen Lösungen einen Beitrag zu einem
beidseits akzeptablen Kompromiss leisten wollen.
Personelles
In seinem Referat durfte der Präsident zwei Beförderungen beim HEV
Schweiz bekannt geben. Frau Andrea Haas, Fürsprecherin, wurde zur
stellvertretenden Direktorin, Frau Monika Sommer, juristische
Mitarbeiterin, zur Vizedirektorin ernannt.
Eigentumspolitik
Der Hauptteil der Delegiertenversammlung war der Thematik
Eigenmietwertbesteuerung gewidmet. Präsident Toni Dettling
erläuterte, dass der HEV Schweiz mit grosser Besorgnis die
Entwicklung in Sachen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen
betrachtet. Anlässlich der 1999 zur Abstimmung gelangten
Volksinitiative „Wohneigentum für alle", welche einen
Ja-Stimmen-Anteil von immerhin 41 Prozent aufwies, wurde von
Bundesrat und Parlament sowie den bürgerlichen Parteien noch
Entgegenkommen signalisiert. Von diesen Zusagen ist heute leider
nicht mehr viel spürbar. Mit einer Eigenmietwertbesteuerung von 70%
und mehr werden die Hauseigentümer nach wie vor kräftig zur Kasse
gebeten.
Die politische Diskussion um die Wohneigentumsbesteuerung ist ins
Stocken geraten. Votierte der Nationalrat Ende September 2001 noch
für einen allerdings eher halbherzigen Systemwechsel, zeigt sich die
momentan mit dem Dossier betraute ständerätliche WAK unter den
schlechten Vorzeichen des Bundeshaushaltes (Mehrausgaben für
Swissair, Expo und rückläufige Steuereinnahmen etc.) wesentlich
zugeknöpfter. Eine Systembeibehaltung mit marginalen Verbesserungen
ist hier in Diskussion. Ein Modell also, welches den heutigen Zustand
zementieren und jungen Wohneigentümern im Bereich Bausparen eine
absolute Minimallösung anbieten würde. Zwar weist der vom Nationalrat
beschlossene Systemwechsel im Vergleich zu demjenigen des Bundesrates
von Februar 2001 Verbesserungen auf. Dennoch sind die vorgesehenen
flankierenden Massnahmen zugunsten der Verlierer des Systemwechsels
ungenügend. Insbesondere beim Schuldzinsabzug, bei den
Unterhaltsabzügen und bei der Übergangsregelung sind Nachbesserungen
erforderlich. Gemäss Fassung des Nationalrates dürfen beispielsweise
die Unterhaltskosten erst ab einer Höhe von 4000 Franken abgezogen
werden. Dieser Betrag entspricht nicht ganz zufällig den
durchschnittlich abgezogenen Unterhaltskosten der Wohneigentümer. Es
ist absehbar, dass der Ständerat dieses Steuerpaket noch enger
schnüren wird.
Die gegenwärtige Situation kann der HEV Schweiz nicht akzeptieren.
Die Schweiz weist mit gut 31 Prozent die deutlich niedrigste
Eigentumsquote Europas auf. Deshalb schlug Präsident Dettling den
Delegierten die Lancierung einer Doppelinitiative vor, mit welcher
sich der HEV Schweiz politisch zur Wehr setzen will. Damit
signalisiert der HEV Schweiz zusammen mit seinen 265'000 Mitgliedern,
dass er der unerfreulichen Entwicklung in der
Wohneigentumsbesteuerung nicht tatenlos zuschaut. Die Delegierten
hiessen ein Grundsatzpapier gut, welches den Vorstand mit der
Ausarbeitung einer solchen Doppelinitiative betraut, über deren
Lancierung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung im
kommenden Winter abgestimmt werden soll (Auftrag vgl. unten). Nach
diesem Entscheid wurde die 87. Delegiertenversammlung für geschlossen
erklärt. Delegierte und Gäste wurden zum Besuch an die Expo
eingeladen.
Auftrag an den Vorstand des HEV Schweiz
Der Vorstand wird beauftragt, die Grundlagen für die Lancierung
einer eidgenössischen Volksinitiative in Form einer formulierten
Zwillingsinitiative mit folgendem Inhalt zu erarbeiten:
A) Realisierung eines steuerlichen Bausparmodells nach dem
basellandschaftlichen Vorbild
B) Realisierung eines Systemwechsels bei der
Eigenmietwertbesteuerung mit wirksamen flankierenden Massnahmen oder
alternativ eines Modells Systemverbesserung mit nachhaltigen
Entlastungen
Der Vorschlag des Vorstandes soll einer ausserordentlichen
Delegiertenversammlung bis spätestens Ende März 2003 zur definitiven
Beschlussfassung unterbreitet werden.
Der HEV in Kürze:
   Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz), die
Dachorganisation der schweizerischen Hauseigentümer, ist der
Zusammenschluss von über 265'000 Personen aus der deutschen Schweiz.
Er setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und
Erhaltung des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in unserem Land
ein.

Kontakt:

Ständerat Toni Dettling, Präsident HEV Schweiz, Tel. +41/79/341'73'20
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, Tel. +41/79/642'28'82

Geschäftsstelle HEV Schweiz
Sandra Burlet
Mühlebachstrasse 70
8008 Zürich
Tel. +41/1/254'90'20
Fax +41/1/254'90'21

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